Richter lügt, Konsequenzen?

6 Antworten

Ein Richter hat keinen Grund, in einem Verfahren zu lügen. Er ist ein Mensch und kann einen Irrtum begehen. Sobald der Fehler aufgefallen und nachgewiesen ist, wird der Richter ihn (meistens durch Beschluß) selbst korrigieren.

Wenn ein Richter bewußt lügt, muß davon ausgegangen werden, dass er eine Partei bevorteilt, also korrupt ist. Das ist äußerst selten. Ein Richter gibt seine Karriere nicht für irgendeinen Streitfall auf, auch nicht für ein paar tausend Euro.

Sollte es dennoch ausnahmsweise der Fall sein, wird es ein Straf- und ein Disziplinarverfahren geben. Sicherlich wird er seines Amtes als Richter enthoben. Bei einem sehr schwerwiegenden Fall könnten ihm (rein theoretisch) sogar der Beamtenstatus und damit einhergehend seine Pensionsansprüche aberkannt werden.

Dass ein Richter gezielt parteiisch ist und bewusst lügt, kann ich belegen. Laut § 186 (üble Nachrede) sollte ich nachweisen, dass meine Äußerungen erweislich wahr sind. Zweifelfrei habe ich nachgewiesen, dass ein angeheuerter sog. "Bodyguard" gegen Bezahlung mir zahlreiche Male nachspioniert hat und zweimal in meine Wohnung eingebrochen ist. Dort hatte er beim ersten Einbruch meine Besucherin überfallen und sie nachhaltig verletzt und sich sehr schmerzhaft an ihren Brüsten zu schaffen gemacht. Als sie den Einbruch bemerkt hatte, konnte sie gerade noch den Nachbarn anrufen. Dieser, ein Arzt, kam ihr zu Hilfe, wurde aber von dem "Bodyguard" auf Anweisung seines Auftraggebers mit körperlicher Gewalt an seiner ärztlichen Hilfeleistung gehindert. Als ich hinzugekommen war und den Einbrecher bemerkt und ihn aufgefordert hatte, von ihr abzulassen und unverzüglich aus meiner Wohnung zu verschwinden, hatte er mich gegen das Treppengeländer gestoßen und mich dann mit Wucht gegen die Wand gestoßen, so dass mich der von den Hilfeschreien meiner Besucherin wieder herbeigeeilte Arzt bewusstlos am Boden liegend vorgefunden hatte. Das geistesgegenwärtig aufgenommene Foto zeigt den Auftraggeber eiskalt schadenfroh grinsend. Ich blutete aus Kopf und Unterarm und Händen und litt noch lange unter den Rückenschmerzen. Als Pianist mit Musikhochschulabschluss konnte ich wochenlang nicht mehr musizieren. Aus der erlittenen Hirnerschütterung habe ich bleibende Schäden davongetragen.

Die Strafanzeige meiner Besucherin wurde trotz Vorlage des Attests der Notfallaufnahme der Uniklinik ebenso abgelehnt wie meine Strafanzeige. Auch mein Attest, in dem ein Prof. der Uniklinik die Befunde aufgelistet hat, war vergebens. Die Zeugen, deren detaillierte Zeugenaussagen dem Gericht vorlagen, waren zur Gerichtsverhandlung mitgekommen und waren bereit, zu bezeugen, dass meine Angaben zu dem gedungenen Spion, Einbrecher und Schläger der Wahrheit entsprechen. Der Richter aber hörte sie nicht an mit der Begründung, auf die Wahrheit käme es nicht an.

Der absolut integre frühere Arbeitsminister Norbert Blüm war über derart krassere Richterignoranz der Wahrheit so entsetzt, dass er im Alter noch das sehr lesenswerte Buch "Einspruch!" verfasst hatte.

Ich als ein seit vielen Jahren pensionierter habilitierter Emeritus sehe mich endlich gezwungen, in den Chor der zahllosen Opfer skrupelloser Richter einzustimmen und alle aufzurufen, Richtern zu misstrauen. Sicherlich gibt es Richter, die ihren Beruf ernst nehmen und sich um ein gerechtes Urteil bemühen. Doch sollte das selbstverständlich sein. Ist es aber nicht!!!

Bei dem Auftraggeber handelt es sich zudem um einen em. Professor, der vier Universitäten arglistig getäuscht und mit erschwindelten Titeln eine Professur ergaunert hatte. Weil eine von ihm abhängige Mitarbeiterin und Doktorandin sich geweigert hatte, sich seinetwegen scheiden zu lassen, hatte er ihr gekündigt und sich unsäglich an ihr gerächt und dann auch noch vollkommen sinnlos durch alle Instanzen gegen den Universitätsrektor prozessiert, weil dieser die Kündigung für unwirksam erklärt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte.

Dies war dem Richter ebenso bekannt wie der Beschluss des Verwaltungsgerichts, dass die von zahlreichen Polizeibeamten erteilten Platzverweise gegen diesen Titelschwindler und Auftraggeber des Spions, Einbrechers und Gewalttäters rechtens waren. Und auch seine rechtswidrige Anmeldung seines Zweitwohnsitzes, um den ersten Einbruch zu rechtfertigen, und ebenso seine Verlegung seines Erstwohnsitzes auf meine Adresse, die er auf Verfügung der Meldebehörde der Stadt rückgängig machen musste, waren dem Richter bekannt sowie v.a.m.

wenn man ihm das nachweisen kann, wird er definitiv von dem fall, den er bearbeitet und bei dem er lügt, abgezogen werden. ansonsten wird der staatsanwalt anklage erheben und das verfahren wird, bei genügend beweislast, gegen ihn eröffnet werden.

Kommt auf den Zusammenhang und die Situation an.

KaterKarlo2016

Naja stellt euch das so vor ...

Termin 1: Richter macht einen Beschluss, liest ihn vor

Termin 2: Ich fordere diesen Beschluss zu bekommen worauf er mir antwortet so einen Beschluss gibt es nicht

Darauf sage ich ihm dass ich doch gesehen habe wie er ihn am Termin1 vorgelesen hat....

Worauf er wieder sagt das er den aus dem Kopf gesagt hat und das ich so einen schriftlichen Beschluss erst am Ende des Verfahrens bekomme....

Welche Konsequenzen könnte es haben

Dienstrechtliche.