Rezeptgebühr für Kinder?

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Hallo,

ich habe mir deine Frage durchgelesen und möchte dir folgendes mitteilen:

Nach der der Arzneimittelpreisverordnung sind Apotheken berechtigt, bei der Inanspruchnahme des Notdienstes in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie am 24. Dezember bis 6 Uhr und nach 14 Uhr (falls der 24. Dezember auf einen Werktag fällt) einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro („Notdienstgebühr“,„Notdienstzuschlag“, „Nachttaxe“) erheben.Die jedoch wird nur einmal pro Inanspruchnahme erhoben, unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder der erworbenen Arzneimittel. Die Krankenkassen aber übernehmen die Notdienstgebühr, wenn der zuständige Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat und dann das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird.

Gruß Stefan

Kinder sind nur für die Rezeptgbühr befreit, nicht aber für den Apothekenzuschlag beim Notdienst. das ist ja keine Medikamentengebühr, sondern eine Zusatzgebühr, die der Apotheker erhält, dass er außerhalb normaler Öffnungszeiten Medikamente ausgibt.

Der Notdienstbetrag muss bezahlt werden egal ob Kinder oder Erwachsene.Rezeptgebühr sind Kinder frei.L.G.

Wenn im Notdienst ein Rezept vorgelegt wird, das erkennbar vom ärztlichen Notdienst verordnet wurde (sieht man ja am Datum), dann wird der Apotheker die Notdienstgebühr zu Lasten der Krankenkasse abrechnen, d.h. Du musst keine Notdienstgebühr bezahlen. Du kannst dann auch noch zusätzlich andere Medikamente oder sonst irgendetwas kaufen, ohne dass Dir die Gebühr berechnet wird.

Rezepte für Kinder sind grundsätzlich von der Rezeptgebühr befreit. Es kann trotzdem zu Aufzahlungen kommen, weil die Krankenkassen für bestimmte Wirkstoffe Höchstbeträge (sog. Festbeträge) bezahlen, die manchmal unter dem Medikamentenpreis liegen. Du kannst dann aber fragen, ob es eine aufzahlungsfreie Alternative von einer anderen Firma gibt. I.d.R. sind diese Aufzahlungen aber nicht hoch, es kann z.B. mal bei einem Kindernasenspray knapp einen Euro ausmachen.

Wenn Du im Notdienst ein Medikament kaufst, egal ob für ein Kind oder einen Erwachsenen, oder ein Privatrezept oder grünes Rezept einlöst, dann musst Du die Notdienstgebühr von 2,50 Euro bezahlen.

Henningway  27.12.2012, 13:47

Sorry, apomaus - da liegst Du erschreckenderweise falsch.

Solange das noctu-Feld nicht vom Arzt (!) angekreuzt wurde, retaxieren die Krankenkassen abgrechnete Notdienstgebühren gnadenlos. Völlig egal, ob das ein Sonn- oder Feiertagsdienst war. Das Gesetz sagt eben leider eindeutig, dass dieses besch... Feld angekreuzt sein muss. Ist es das nicht, liegt ein Formfehler vor - auch wenn das am ersten Weihnachtsfeiertag ausgestellte Rezept im Notdienst so ausgestellt worden sein MUSS!

Die erste Antwort ist korrekt: angekreuztes noctu-Feld = Notdienstpauschale wird von der Kasse erstattat. Nicht angekreuztes Feld = Patient zahlt selbst - egal wie alt.

Noch eine Ergänzung zu stegras Superantwort. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, bei der auch bei Kindern Kosten anfallen. Das ist der Bereich der Festbeträge für Arzneimittel. Die Festbeträge sind Höchstbeträge, die die Krankenkassen für ein Arzneimittel bezahlen. Ein Beispiel: Für das Arzneimittel XY, das 12,00 € kostet, zahlt die Krankenkasse nur 10 €. Die Differenz von 2 € muss dann vom Kunden/Patienten bezahlt werden, egal ob Kind oder Erwachsener. Zudem müssen auch für Kinder ab 12 Jahren die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel getragen werden, wenn sie nicht unter speziellen Entwicklungsstörungen leiden. Schöne Kostenfallen, die uns die Politik in den letzten Jahren ziemlich unauffällig eingebrockt hat, zumal hierbei auch keine Befreiungsbescheide der Krankenkassen nützen!

Henningway  27.12.2012, 13:49

Und an dieser Stelle nur kurz zu erwähnen: die Apotheke hat NICHTS davon, wenn man als Patient Null Euro, fünf bis zehn Euro oder 200 Euro in der Apotheke für ein Kassenrezept bezahlt. Das alles sind Kosten, die die Apotheken dafür im Gegenzug weniger von den Kassen erhalten.