Rentenversicherungspflicht für Besitzer von Friseursalon?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als in die Handwerksrolle eingetragener Inhaber sind Sie vorerst versicherungspflichtig.

Einzige Ausnahme(n): Sie selbst erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen nicht und müssen jemanden einstellen (Handwerksmeister), um die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Dann bleiben Sie als Inhaber / Besitzer versicherungsfrei.

Sollten Sie eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform wählen würde es da auch ein Schlupfloch geben - meiner Meinung nach jedoch nicht wirklich diskutabel am Anfang eines Unternehmensstarts - es sei denn die Bedingungen erfordern es.

Gruß DerGehrke

Das Friseurhandwerk ist ein IHK eingetragender Beruf , der ähnlich wie andere Handewerksberufe die 218 Monate Pflichtbeiträge aufgeruft . Die Frage ist aber auch (leider) meist nicht das die Verpflichtung besteht, sondern wie lange noch ? So zählen Selbständigkeitszeiträume , Meisterprüfung ,Beschäftigungs / Geschäftsformverhältnisse zur Anrechnung...und die Rentenversicherung sagt nicht unbedingt Bescheid ,wann die Pflicht aufhört..lassen sie sich bitte den Zeitraum vom Steuerberater oder auch des Rentenversicherungsträgers nennen und welche Zeiträume angerechnet werden können..da gab es schon so einige (positive) Überrschungen !

HG DerMakler

Friseure sind zulassungspflichtige Handwerker und daher zunächst Mitglieder der Handwerker-Pflichtversicherung.

SGB VI (BGBl. I 2004, 3183