Rentenversicherung beim Minijob empfehlenswert?

7 Antworten

Wie viel wirst du denn tatsächlich verdienen?

Wenn dein Verdienst über 175 € liegt, solltest du dich nicht befreien lassen. Du zahlst nur 3,7% deines Gehalts und hast dadurch echte Pflichtbeiträge.

Damit sicherst du dir u.a. die 45 Versicherungsjahre, die man zum Bezug einer ungekürzten Rente ab 65 braucht. Außerdem hast du die Berechtigung zu riestern. Und du baust einen Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung auf.http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/53.html

Danke für die Antwort!

Die heutige Rechtslage ist so, dass man nach 45 Beitragsjahren abschlagfrei in Rente gehen kann. Alle Beitragzeiten werden zusammen gerechnet. Es klingt für einen 19jährigen zwar etwas amüsant, aber spätestens, wenn dir mit 60 Jahren ein paar Jahre fehlen, dann ärgerst du dich. Ich würde mich nicht befreien lassen.

okay gut danke :)

Kann mir jemand weiterhelfen inwiefern mir das etwas bringt?

Wenn du dich befreien lässt, hast du maximal 16,65 € mehr Nettoverdienst im Monat.

Dafür gehen dir folgende Dinge aber verloren:

  1. Status der Pflichtmitgliedschaft in der DRV (§§ 1-2 SGB VI)
  2. Keine Anrechnung des Minijobs auf die Höhe der späteren Altersrente
  3. Keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI)
  4. Kein Anspruch auf berufliche Reha
  5. Fehlende Beitragsmonate können problematisch werden, wenn du mal vor dem 67. Geburtstag ohne lebenslange Abschläge in Rente gehen möchtest (§§ 36, 38 SGB VI).
  6. Keine unmittelare Förderfähigkeit zur Riester-Rente (§§ 10a, 79 ff EStG)
  7. Keine Möglichkeit der Einrichtung einer Minijob-bAV (BetrAVG).

All diese Punkte für 16,65 € im Monat wäre es mir sicherlich wert. Befreien lassen sollte sich nur, wer bereits über einen Hauptjob pflichtversichert ist. Dann kann er die 16,65 € privat intelligenter anlegen.

Hallo Tweety08,

Sie schreiben:

Rentenversicherung beim Minijob empfehlenswert?

Antwort:

Auf gar keinen Fall sollten Sie sich befreien lassen!

google>>

finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/

Im Ernstfall zählt jeder einzelne Beitragsmonat und wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, der hat in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

google>>

finanztip.de/minijobs/

Auszug:

Minijobs und gesetzliche Rentenversicherung

Alle Minijobber unterliegen seit dem 1. Januar 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da der Arbeitgeber für eine geringfügige Beschäftigung bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Entgelts zahlt, müssen Minijobber nur die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,7 Prozent selbst tragen, also 3,7 Prozent: Von 450 Euro brutto erhalten Sie nur noch 433,35 Euro im Monat ausbezahlt.

Folgende Vorteile bringt Ihnen die Rentenversicherungspflicht:

Erwerb von Pflichtarbeitszeiten, die Sie bei Ansprüchen auf medizinische Rehabilitation, Umschulungen oder Ähnlichem nachweisen müssen.

Geringe Erhöhung der Rentenansprüche: Ein Jahr als Minijobber mit 450 Euro monatlich bringt allein durch die Pauschalabgabe des Arbeitgebers nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenzuwachs von etwa 3,46 Euro im Monat. Wenn Sie die 3,7 Prozent zusätzlich selbst einzahlen, beläuft sich der Zuwachs auf monatlich 4,36 Euro.

Voraussetzung für staatliche Förderung der Altersvorsorge: Schließen Sie einen Riester-Vertrag ab und zahlen Sie jährlich mindestens 60 Euro dafür, winkt eine staatliche Zulage von 154 Euro und von 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist. Für jedes ältere Kind beläuft sich die Zulage auf jährlich 185 Euro.Achtung

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Vor der Befreiung sollten Sie sich die rentenrechtlichen Auswirkungen in Ihrem persönlichen Fall von einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erläutern lassen. Dort können Sie kostenlos anrufen unter der Servicenummer: 0800 1000 4800.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

hallo,

ja, damit sicherst du dir rentenanwartschaftliche zeiten und ansprüche aus der rentenversicherung.

diese zeiten sind wichtig für:

anrechnung der zeiten für die altersrente

rentenhöhe (wenn auch minimal...)

leistungen aus dem SGB VI

beste grüße

dickie59