Rentenrückforderung vom Vermieter

3 Antworten

Genau so ist es. Wenn der Rentner z.B. am 28.03.14 verstorben ist, die Rente aber nicht rechtzeitig eingestellt werden konnte, da keine Kenntnis vom Tod vorlag, auch noch für den nächsten Monat gezahlt wurde, dann wird der RentenService im AUftrag der Rentenversicherung den Monat 04/14 zurückbuchen. Das scheint auf Grund fehlender Deckung nicht geklappt zu haben. Dann ist die Bank verpflichtet der RV die Buchungen seit Zugang der Rente mitzuteilen. Da seid ihr dann wohl dabei gewesen. Und von Euch wird der Betrag gefordert der Rententeil war, maximal das was Ihr erhalten habt.

Ihr habt dann nur noch die Möglichkeit über z.B. erben an Euer Geld zu kommen.

§ 118 SGB VI Abs. 4: (4) Soweit Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten zu Unrecht erbracht worden sind, sind sowohl die Personen, die die Geldleistungen unmittelbar in Empfang genommen haben oder an die der entsprechende Betrag durch Dauerauftrag, Lastschrifteinzug oder sonstiges bankübliches Zahlungsgeschäft auf ein Konto weitergeleitet wurde (Empfänger), als auch die Personen, die als Verfügungsberechtigte über den entsprechenden Betrag ein bankübliches Zahlungsgeschäft zu Lasten des Kontos vorgenommen oder zugelassen haben (Verfügende), dem Träger der Rentenversicherung zur Erstattung des entsprechenden Betrages verpflichtet. Der Träger der Rentenversicherung hat Erstattungsansprüche durch Verwaltungsakt geltend zu machen. Ein Geldinstitut, das eine Rücküberweisung mit dem Hinweis abgelehnt hat, dass über den entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt wurde, hat der überweisenden Stelle oder dem Träger der Rentenversicherung auf Verlangen Name und Anschrift des Empfängers oder Verfügenden und etwaiger neuer Kontoinhaber zu benennen. Ein Anspruch gegen die Erben nach § 50 des Zehnten Buches bleibt unberührt.

Ich muss nochmal nachbessern ;)

Lese grad das Ihr das Geld vom Bevollmächtigten bekommen habt.

Also wenn das Geld vom Konto der Rentnerin auf Euer Konto ging, dann stimmt meine obige Antwort. Sollte der BV das Geld abgehoben haben und dann an Euch überwiesen haben, dann war er der Verfügende und ihr solltet aus dem Schneider sein. Wenn dem so war, dann einfach mal anrufen bei der Rentenversicherung das so mitteilen und mal sehen was die antworten. Alternativ auch schriftlich.

Hallo DEwald,

Sie schreiben:

Rentenrückforderung vom Vermieter. Nun kam von der Deutschen Rentenversicherung die Aufforderung, die Miete zurückzuzahlen, da die Rente noch irrtümlich an die Bank überwiesen wurde<

Antwort:

Das ist natürlich eine nicht gerade alltäglich stattfindende Situation und etwas nebulös!

Mit dem gesunden Menschenverstand gesehen ist nicht nachvollziehbar, warum Sie als Vermieter an die Rentenversicherung eines Ihrer Mieter Geld zurückzahlen sollen, denn Sie stehen ja mit der Rentenversicherung in keinem Vertragsverhältnis, sondern ausschließlich mit Ihrem Mieter!

Ist das rechtens, das die Zahlung von uns zurückverlangt werden kann??? Das Geld wurde von einem Bevollmächtigten an uns weitergeleitet.<

Antwort:

Als Vermieter haben Sie mit Ihrem Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen, in welchem sich der Mieter dazu verpflichet, Ihnen regelmäßig die vereinbarte Miete zu bezahlen!

Des weiteren bestehen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag diverse Kündigungsfristen, welche von beiden Seiten einzuhalten sind!

Wenn das Mietverhältnis seitens Mieterseite nicht ordentlich/schriftlich gekündigt worden ist, dann besteht das Mietverhältnis ggf. weiterhin.

Ob Ihr Mieter hierbei von einem Bevollmächtigten vertreten wird oder selbst mit Ihnen agiert, dürfte ohne Bedeutung sein!

Verstirbt der Mieter, so treten in der Regel die Erben/Nachkommen in das Vertragsverhältnis ein, sofern diese nicht umgehend eine wirksame, schriftliche Kündigung veranlassen!

Link:

google>>

wikipedia.org/wiki/Todesfall

Auszug:

Mietrecht

Mit dem Tod des Mieters endet nicht das Mietverhältnis.

Der Erbe kann in den Mietvertrag eintreten oder ihn innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist beenden (§ 564 BGB).

Vorrangig gegenüber dem Erben sind mietvertraglich aber der Ehegatte und der Lebenspartner sowie die Kinder des verstorbenen Mieters (§ 563 BGB) sowie danach sonstige Mitmieter (Hausgenossen, § 563a BGB).

Fazit:

In erster Linie sind die Hinterbliebenen des Mieters zuständig, sich mit der DRV in Verbindung zu setzen und die finanziellen Unstimmigkeiten auf Grund zuviel bezahlter Rente zu Gunsten der Verstorbenen auszugleichen!

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen und eine Rechtsschutzversicherung haben und/oder ggf. Mitglied im Haus- und Grundbesitzerverband sind, so sollten Sie die schriftliche Kommunikation mit der DRV bzw. den Hinterbliebenen Ihrem dementsprechenden Rechtsbeistand überlassen und sind aus juristischer Sicht auf der sicheren Seite!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die RV hat recht.. Lesen Sie meine Antwort.

Ich würde nicht auf das Schreiben eingehen. Euer Ansprechpartner ist der Bevollmächtigte. Was er vorher mit dieser Rentenversicherung hatte ist nicht Euer Problem.

Wenn ich überhaupt darauf reagieren würde, dann nur um ihnen zu sagen, dass sie sich bitte an den Bevollmächtigten wenden sollen.

Aus welcher Quelle die Miete gezahlt wurde geht Euch nichts an. Was ihr habt, das habt ihr. Es ist weder gestohlen noch erschlichen. Das wird der Bevollmächtigte dem Sachbearbeiter auch gesagt haben. Der wird jetzt in seiner Verzweiflung Euch angeschrieben haben. Wer sonst kann ihm Eure Adresse gegeben haben.

Sitzt das mal in Ruhe aus. Erst wenn die Worte Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid fallen würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Auf keinen Fall bezahlen. Dann ist es unwiederbringlich weg.

Erst kommt die Anhörung, dann der Bescheid, dann Zwangsmaßnahmen...

Ist in dem Fall leider nix mit aussitzen

@derajax

Die Vollmacht endet sicher mit dem Tod der rentners. Jedenfalls ist das allgemein so üblich.