Renovierung der Nachbarwohnung. Was muss ich ertragen, was nicht?

7 Antworten

Es kommt druaf an zu welcher Uhrzeit die mit dem Schlagboherer unterwegs sind!

Halten die sich an die entsprechenden Ruhezeiten, wirst Du den Krach kurzfristig ertragen müsssen. Bohren und hämmern die jedoch im Zeitraum von 12:00 bis 14:00 Uhr oder noch nach 22:00 Uhr, dann könntest Du entsprechenden Unmut äussern!

Wenn auch Sonntags gearbeitet werden muss, dann muss dieses zuvor mit dem Nachbarn abgesprochen werden. Es ist leider so. Umabu arbeiten verursachen Lärm und manche möchten halt schnell fertig werden und halten sich dann nicht so akurat an die Zeiten!

Die hier genannte Zeiten vieriieren je nach Bundesland

 

Moin, montag bis Samstag (!) musst Du den Lärm von vorübergehenden Arbeiten von 8h-18h (?) ertragen. Erst bei Lärm der gehörschutzpflichtig wäre müsste man Dir wohl einen solchen zur Verfügung stellen, solange sie aber nicht die Wand zu Deiner Wohnung durchbrechen ist das unwahrscheinlich. So um die 80dbA müssten es dann schon sein. Das erreicht z.B. eine Kreissäge oder Flex aber nur wenn man daneben steht, nicht wenn eine Wand, egal welcher Bauweise, dazwischen ist.

Grüße, lukas

Solange die Renovierungen Tagsüber stattfinden wirst Du wohl nicht sehr viel machen können. Sollte der Lärm noch bis nach 22h anahlten, dann erst kannst Du wegen Lärmbelästigung oder Ruhestörung die Polizei einschalten.

Jo, die werden schon keine 5 Wochen renovieren. Bischen Toleranz sollte man schon mitbringen. Du willst ja vielleicht auch mal irgendwann renovieren ...

Das ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen.

 

Faustregel, je mehr Krach umso grösser die eingesetzten Maschinen umso eher ist es vorbei.

DH!

Und: man kann auch fragen,. ob man helfen kann, dann geht es NOCH schneller. Und man lernt sich kennen.