Reklamationsgrund: Neue Marken Sonnenbrille ein Mal auf den Boden gefallen und schon springt das rechte (Plastik) Glas heraus?
Habe eine teure Markensonnenbrille gekauft, welche mir ein Mal auf den Boden fiel und sofort ist das rechte Glas herausgesprungen. Kann man dies reklamieren?
4 Antworten
kann man, fällt aber nicht unter die Gewährleistung, dein Optiker wird es bestimmt kostenlos richten - du selbst übrigens auch - man braucht nur einen kleinen Schraubendreher
Schraubendreher hilft nur bei Metallfassungen.
Das wird als unsachgemäßer Gebrauch gesehen und damit Eigenverschulden und keine Gewährleistung oder Garantie. Wenn es nur rausgesprungen ist, kannst DU es auch wieder reinsetzen..
Hallo Eleonora23
gestern bin ich ganz leicht mit meinem Auto an der Garagenwand entlanggeschrammt, meinst Du, das geht als Reklamation bei meinem Autohändler durch?
Warum soll DEINE Unachtsamkeit ein Reklamationsgrund sein?
Nein, oder stand in der Beschreibung " Unverwüstlichkeit"