Reißverschlussverfahren, Unfall mit riesen LKW, Rat bezüglich der Schuld.

7 Antworten

Zunächst einmal: Dein Kumpel muss nicht zum Aufbauseminar, denn sein Verstoß ist (wenn überhaupt) lediglich eine sogenannte "geringfügige Ordnungswidrigkeit", die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro geahndet werden kann. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann jedoch erst dann angeordnet, wenn ein Verstoß vorliegt, der mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro zu ahnden ist.

Zum Sachverhalt. Die StVO sieht vor, dass bei Wegfall eines von mehreren Fahrstreifen das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist. Dieses wird in § 7 Abs. 4 der StVO beschrieben (siehe Zitat). Gleichzeitig aber schreibt die StVO im Abs. 5 desselben Paragraphen vor, dass ein Fahrstreifen nur gewechselt werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Hier die Zitate:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(...)
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (...)

Wie sich der Unfall nun im Einzelnen zugetragen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Weder war ich dabei noch ist deine Schilderung klar verständlich und eindeutig (sorry).

Klar scheint aber zu sein, dass dein Kumpel versucht hat, den Fahrstreifen zu wechseln, obwohl es dadurch zu einer Gefährdung des Lkw auf der durchgehenden Fahrbahn kommen konnte. Das durfte er nicht. Statt dessen hätte er auf seinen Anspruch bzgl. des Reißverschlussverfahrens verzichten müssen (sofern er diesen Anspruch überhaupt hatte, denn diesen hat er ja zunächst einmal dadurch herstellen wollen, dass er den Lkw überholte). Er hätte statt dessen verzögern und ggf. sogar anhalten müssen, um den Lkw vorbeifahren zu lassen.

Dass es durch das Bremsen zu einem Auffahrunfall mit dem nachfolgenden Pkw hätte kommen können, ist eine gerne vorgebrachte Schutzbehauptung desjenigen, der nicht gebremst hat obwohl er es hätte tun müssen. Einen Auffahrunfall zu vermeiden ist alleinige Angelegenheit des nachfolgenden Fahrzeugführers, nicht des vorausfahrenden. Der nachfolgende Fahrzeugführer hat durch Einhaltung eines der Geschwindigkeit angepassten Abstandes dafür zu sorgen, dass er auch dann noch anhalten kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird.

Deinem Kumpel wird man daher vorwerfen können, einen Fahrstreifen gewechselt und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben. Das kann gemäß Bußgeldkatalog-Nr. 31 mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet werden, bei Hinzutreten einer Sachbeschädigung (wie hier vorliegend) mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro (BKat-Nr. 31.1)

lies dir mal folgende argumentation eines rechtsanwalts durch.

http://www.abc-recht.de/topthemen/interview/reissverschlussverfahren.php

es ist nicht der gleiche fall. dennoch sind wichtige passagen dabei: es wird auch geteilte schuld plädiert. u.a. weil "...In diesem Fall gebührt dem ersten Fahrzeug der Vorrang, das sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet. ... nicht deshalb Vorrang, weil sie von rechts kam oder weil der LKW-Fahrer gehalten war, ihr das Einfädeln zu ermöglichen. Sie hat es deshalb an der notwendigen besonderen Sorgfalt fehlen lassen, weil sie beim Spurwechsel den rückwärtigen Verkehr auf der weiterführenden Spur nicht beobachtet hat. Sie hat sich als Spurwechsler nicht so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. "

Rechtsanwalt Dr. van der Velden: Da es Vorfahrt im strengen Sinn nur an Kreuzungen und Einmündungen gibt, spricht man bei einem Fahrstreifenwechsel von Vorrang oder Vortritt. Ein Vorrangproblem entsteht an Engstellen erst dann, wenn ein gefahrloses Einfädeln auf die weiterführende Spur wegen eines geringen Abstands der Fahrzeuge nicht mehr möglich ist.

In diesem Fall gebührt dem ersten Fahrzeug der Vorrang, das sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet. Der Reißverschluss beginnt also mit dem ersten Fahrzeug auf dem weiterführenden Fahrstreifen. Danach dürfen sich die am Weiterfahren gehinderten Fahrzeuge jeweils im Wechsel und unter Anwendung besonderer Vorsicht in den weiterführenden Fahrstreifen einordnen. Wer im Reißverschlussverfahren die Spur wechseln will, muss außerdem seine Absicht rechtzeitig durch Blinken ankündigen. Er muss zurückschauen und darf nur allmählich hinüberfahren. Keinesfalls darf er darauf vertrauen, dass ihm der Spurwechsel ermöglicht wird. Andererseits darf der auf der durchgehenden Spur Fahrende seinen Vorrang nicht erzwingen.<

Das heißt nun, der Vordere Hat vorrang, also, der LKW war als erstes vorne, mein kumpel kam und wollte es überholen. Somit hat mein Kumpel schuld und muss zum aufbauseminar ?

@DieVerlauchung

wenn der pkw noch unbedingt überholen wollte, dann liegt die hauptschuld bei ihm, eine teilschuld sicherlich beim Lkw. der welpen-status wird eher gegen den lenker des pkw sprechen ... doch weder war ich dabei, noch hab ich als polizei die situation aufgenommen, noch bin ich der "verkehrsrichter"

@meinMeinung

Ist sowas eine Ordnungswiedrigkeit? versuchen zu überholen beim reißverschlussverfahren und damit einen Unfallverursachen ?

Hast du schon mal in einem 40t gesessen oder bist mal einen gefahren? Ich denke nicht, den sonst würdest du hier nicht so agumentieren. Der LKW Fahrer hat das Auto von deinem Kumpel sehr wahrscheinlich nicht mal gesehen weil er im Todenwinkel gewesen ist. Das ist ein Umstand den leider viele PKW Fahrer völlig unterschätzen, weil sie von dem eines PKWs ausgehen. Nur beim LKW ist dieser Bereich um einiges größer. Man hat zwar in der Vergangenheit versucht mit einigen zusatzspiegel diese Gefahr zuverkleinern, mit dem Erfolg das jetzt die Sicht nach vorn eingeschränkter ist. Um die Schuldfrage beantworten zukönnen müßte man noch einige Punkte im Ablauf klären. Nur wenn drei PKW neben dem LKW gefahren sind hätte dein Kumpel entweder deutlich schneller als der LKW fahren müßen oder aber er hätte dem LKW das einfädeln ermöglichen müßen. Ich denke dein Kumpel war in der Situation ganz einfach überfordert und ist deshalb zu zögerlich gefahren. Angt vor dem Überholen.

LKW hat schuld, weil ER im Vorderen Teil vom Auto (Vordere Tür) reingefahren ist. Am besten, einen Anwalt fragen, habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?

Der LKW sollte langsamer fahren. Reißverschlusssystem heißt: Die kommenden Autos einzuordnen, ohne Vorrang. Aber trotzdem haben die anderen Autos Vorrang.

hab selten so laut gelacht ...

@meinMeinung

Dann mal Konkrete sachen nennen statt rumzulachen, was bringt das ?

Kannst du bitte erläutern warum nicht ER schuld hat ?

Bitte die Frage beantworten die jetzige, wenn du schon so laut lachst. Warum hat nicht er die Schuld ?

LKW hat schuld, weil ER im Vorderen Teil vom Auto (Vordere Tür) reingefahren ist.

So ein Unsinn.

Reißverschlusssystem heißt: Die kommenden Autos einzuordnen, ohne Vorrang. Aber trotzdem haben die anderen Autos Vorrang.

Was soll das heißen?

@Crack

"Aber trotzdem haben die anderen Autos Vorrang. "

Ich habe das so verstanden, dass er meint, man soll anderen Autos den vorrang gewähren, obwohl sie kein Vorrang haben.

Meine Interpretation.

Also, die anderen Autos sollten für einen immer Vorrang haben, bei einem Reißverschlussverfahren, obwohl sie kein Vorrang haben. ?

@Crack

crack: stimme zu, oder anders gesagt, diejenigen die die spur wechseln, haben die primäre sorgfaltspflicht

@meinMeinung

Was ist denn wenn beide gleichzeitig am wechseln sind ? Die spur ? Nebeneinander ?

Und sagen wir mal Zeitgleich krachen die dann ineinander weil sie ja gleichzeitig in die Spur wechseln. Einer von Rechts und einer von Links. Wir könnten doch die Sache so wiedergeben :) Wozu gibts Sprachgewandte Verkehrsanwälte.

@DieVerlauchung

was wenn dann vielleicht ... ich klinke mich jetzt aus. denn das ist philosphieren. ein richter muss sachlich entscheiden, ich lese zwischen den zeilen viel naivität und selbstüberschätzung, die jetzt vielleicht blechschaden verursacht hat, doch morgen ganz anders ausgehen kann. und da möchte ich nicht betroffen sein.

Ich denke Du übertreibst die Sache ein wenig im Sinne Deines Kumpels. Denn zu einer Vollbremsung mit Auffahrunfall kommt es nur dann wenn sich sowohl Dein Kumpel als auch der nachfolgende Verkehr vollkommen verschätzen würde.

Aber zur Sache:

Das Reißverschlussverfahren kommt zur Anwendung wenn bei mehrspurigen Fahrbahnen ein Fahrstreifen wegfällt. Dann hat man sich abwechselnd einzuordnen, und zwar erst direkt vor dem Ende des Fahrstreifens, nicht schon vorher. Und dann gilt: Ein Fahrzeug von rechts, eines von links - nicht 1 LKW und 3 PKW.

Wenn das so gemacht wird dann kann eigentlich nichts schief gehen. Oft ist es aber so das viele schon weit vorher rüberziehen und die freiwerdene Lücke dann von Nachfolgenden geschlossen wird was wiederum von Anderen als Störend empfunden wird. Oder man gibt eben schnell nochmal Gas um vor dem LKW noch zu wechelsn, das man diesen dadurch behindert ist erst einmal egal...

Anhand Deiner Schilderung kann man aber davon ausgehen das die Polizei Deinem Kumpel zumindest eine Teilschuld gibt, denn sonst wäre kein Aufbauseminar im Gespräch.

Schließlich hat mein Kumpel den LKW aber dann doch überholt, jedoch wurde es währenddessen gerammt, an der Beifahrertür/spiegel etc.

Das heisst, kurz vor dem ende der 2 Spuren, als kurz vor dem Anfang der einen Spur, hat der vorrang, der näher dran ist ?

Habe ich nicht genau verstanden. Zu einem Riesen schaden kam es bei dem LKW nicht. Ich glaube er hatte garkein Schaden, er hat aber trotzdem die Polizei gerufen, wegen den Schritten danach angeblich meinte er. Ka.

Also wird wahrscheinlich mein Kumpel ein Aufbauseminar bekommen?

Aber in dem Fall ist es bei dem LKW doch auch Punkte wert, ? Er hat beschleunigt und in die Mitte gezogen sein Kraftwagen und sozusagen das Auto gerammt ? Ist doch schwerer Eingriff in den Straßenverkehr.

@DieVerlauchung

Das heisst, kurz vor dem ende der 2 Spuren, als kurz vor dem Anfang der einen Spur, hat der vorrang, der näher dran ist ?

Ja, Sozusagen schon. Aber nur solange das auch abwechselnd geschieht UND für beide Seiten vorhersehbar.

Damit meine ich: Wenn man sich aufgrund einer Lücke von 10m vor dem LKW noch schnell entscheidet da rein zu fahren obwohl man eigentlich hinter dem LKW dran ist, der LKW-Fahrer sieht das aber nicht sofort dann ist er sicher nicht an dieser Harakiri-Aktion Schuld.

Also wird wahrscheinlich mein Kumpel ein Aufbauseminar bekommen?

Du hast geschrieben das die Polizei das gesagt hat.

Und wenn das so ist dann muss dem eine Ordnungswidrigkeit vorausgegangen sein für das es auch mindestens 1 Punkt geben wird.

Aber in dem Fall ist es bei dem LKW doch auch Punkte wert, ? Er hat beschleunigt und in die Mitte gezogen sein Kraftwagen und sozusagen das Auto gerammt ? Ist doch schwerer Eingriff in den Straßenverkehr.

Dann trägt natürlich auch der LKW-Fahrer eine Teilschuld, wie sich das dann aufteilt kommt auf die genauen Umstände an. Wenn sein Fahrmanöver sogar ursächlich für den Unfall war sogar die volle Schuld.

@Crack

Die Ordnungswiedrigkeit ist dann wohl die, die du geschildert hast; "Wenn man sich aufgrund einer Lücke von 10m vor dem LKW noch schnell entscheidet da rein zu fahren obwohl man eigentlich hinter dem LKW dran ist, der LKW-Fahrer sieht das aber nicht sofort dann ist er sicher nicht an dieser Harakiri-Aktion Schuld."

So war das auch nämlich. Aber das ding war nur, dass er extra dazu beschleunigt hat und BEIDE spuren besetzt hat. Also mehr in die Mitte gefahren ist und somit der Unfall entstanden ist. Gut, mal gucken welcher Anwalt das hinbekommt, es zu beweisen. Schließlich waren im Auto 2 Leute. Im LKW nur einer. Vielleicht hilft das ja.

@DieVerlauchung

Naja, die Anzahl der Zeugen ist nicht entscheidend sondern deren Glaubwürdigkeit.

Ein Richter könnte in Euren Aussagen natürlich eine Absprache sehen weil Ihr Euch alle kennt. Aber wenn Ihr das einem Anwalt übergeben wollt dann soll der entscheiden was zu tun ist, dafür wird er bezahlt.

@Crack

Eine Frage dazu an dich, Crack: Wie hätte man denn als Autofahrer reagieren sollen in dieser Situation? Ich finde nicht, dass dem Autofahrer hier eine Teilschuld zugesprochen werden sollte.

@SectorNoLimits

Mir ist nicht ganz klar wie die Sache nun wirklich abgelaufen ist.

Scheinbar haben beide einen Anteil am Unfall weil sich beide nicht korrekt verhalten haben, somit Teilschuld.

Nur dann wenn der PKW tatsächlich seinen Fahrspurwechsel noch nicht begonnen hat wäre der Fahrer schuldlos.

@DieVerlauchung

Na hinter euch waren doch auch noch 2 Fahrzeuge?

btw., dusprichst von einem Sattelschlepper, 15Meter lang, daneben passten 3 PKW`s?

Was waren das, drei FIAT Pandas ohne Sicherheitsabstand?