Reisetätigkeit durch die Arbeit (Verwaltungsfachangestellte)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt auf die Aufgaben des Arbeitgebers an. Auch Behörden können ihre Leute in den Außendienst schicken. Oder zu Fortbildungen in ganz D.

Bei Verwaltungsfachangestellten fällt in der Regel keine Reisetätigkeit an.

Im Bezirk vielleicht, aber weiter wohl nicht!

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