Reiserücktrittsversicherung Urlaub
Hallo zusammen, ich habe folgendes Anliegen, und zwar Arbeite ich in einer Diskothek. Jeder Jahr wird von dieser nach Mallorca geflogen. 5 Tage All in. Jeder der vom Team Lust hat mitzufahren, kann mitfahren. Kosten Teilen sich beide. Also ein recht nettes Angebot. Gebucht wird von der Discothekt für die die zugesagt haben. Nun ist es so, dass ich kurz vorher mit eine Lungenentzündung zugezogen habe und somit nicht mitfliegen konnte. Wer bleibt nun auf die Kosten hängen? Muss derjenige der für einen anderen bucht eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
4 Antworten
Deine Aussagen sind etwas vage, was die eigentliche Buchung betrifft. Wenn Du der Buchung zugestimmt hast, bist Du einen Vertrag eingegangen. Egal, ob Du etwas unterschrieben hast oder nicht. Erstens können Verträge auch mündlich zustande kommen, zweitens unterschreibt bei Reiseverträgen, die schriftlich zustanden kommen, lediglich der Reiseanmelder, egal ob er eine allein fliegt oder noch 50 andere mitkommen. Hast Du der Reise also zugestimmt, bist Du in der Zahlungspflicht.
Niemand ist verpflichtet, eine Reiserücktrittskostenversicherung für dich abzuschließen. Wenn beim Angebot davon nicht die Rede war, dann hättest Du dich selbst darum kümmern müssen.
Das ist ja eine Zusatzleistung um die Du Dich selbst hättest kümmern, bzw. demjenigen, der bucht, darauf hinweisen müssen.
Aber ich habe ja rein gar nichts unterschrieben. Weder weiß ich wo was wann gebucht wurde. Ich wusste nur, wann es los geht...
Nachdem du in einer zusätzliche Aussage geschrieben hast , dass du nirgendwo etwas unterschrieben hast bzw. gebucht hast dann solltest du dir auch keine Sorgen machen! Wenn du keinen Reisevertrag unterzeichnet hast oder verpflichtend irgendeine Leistung gebucht hast dann kannst du auch nicht zur Zahlung hierfür verpflichtet werden. Wie das dann zwischenmenschlich zwischen dir und den anderen Reiseteilnehmern (die womöglich deinen Part mit auffangen werden) abläuft kann hier nicht diskutiert werden.
Ich habe keine zusätzliche Aussage gefunden (es sei denn, Du meinst den Kommentar auf baindls Antwort), aber eine bloße Zusage genügt vollkommen. Er muss nichts unterschreiben. Solange er gesagt hat, dass er mitkommt und daraufhin für ihn mitgebucht wurde, ist das verbindlich für ihn. Lediglich gegenüber dem Reiseveranstalter haftet der Reiseanmelder, aber gegenüber dem Reiseanmelder ist er in der Pflicht.

...das meine ich mit "zwischenmenschlich" ..... da kann der Reiseanmelder lange juristisch vorgehen bis dem/der Fragesteller/in die mündliche Zusage zum Nachteil ausgelegt wird
Das hängt wohl vom Reiseveranstalter ab, über den die Reise gebucht würde. ich würde mal dort direkt anfragen an deiner Stelle.
Das hat nichts mir dem Reiseveranstalter zu tun, denn Reiserücktrittsversicherungen sind immer fakultativ und nicht inklusive. Reiseveranstalter bieten lediglich Versicherungen ihrer Partner-Gesellschaften an, man kann aber genauso gut woanders eine Reiserücktrittskostenversicherung buchen oder eben gar keine. Wenn der Fragesteller keinen Hinweis bekommen bzw. gegeben hat, dass eine RRV gebucht wurde bzw. werden soll, dann kann man davon ausgehen, dass es keine gibt.