Reifenwechsel auf Öffentlichen Straßen
Heya,
meine bessere Hälfte meint es sei nicht erlaubt einen Reifenwechsel auf einer Öffentlichen Straße durchzuführen und dass man dafür auf ein Privatgründstück muss. Stimmt das? Kann ich nicht mal eben vorm Haus dem Auto n paar neue Schuhe verpassen? o.O
7 Antworten
Solange du es nicht mitten auf der Kreuzung machst, ist das meines Wissens nach völlig OK.
Ich hab sowas jedenfalls auch schon am Strassenrand gemacht ohne dass sich irgendwer beschwert hätte.
Und wenn die Reifen kaputt sind, warum auch immer, muss man sie schliesslich wechseln. Da man mit kaputten Reifen aber nicht am Strassenverkehr teilnehmen darf, kann man die Karre auch nirgendwo anders hinfahren ;)
thx :)
jo von Winter auf Sommerreifen
Ich schätze mal es ist nur erlaubt wenn kein Verkehrsteilnehmer dadurch fahrerisch behindert wird. Man muss nur extra an einen Ort wo niemand behindert wird. Bürgersteig mal rechts am Rand kurz oder spezielle Reperaturstationen.
thx :)
Ölwechsel sind verboten.
ja ok das ist mir klar
Der Bürgersteig fällt flach, da gefährdest du Fußgänger, Rechts am Rand dürfte auch massive Probleme geben. Da wird dann schnell klar das es so viele stellen im öffentlichen Verkehrsraum, an denen man ohne eine Panne zu haben mal eben die Reifen Wechseln kann gibt es nicht.
Man darf aber eben mal am Rand. Das habe ich in meiner Stadt gesehen. Wo willst du denn sonst hin? Soll das Auto sich von Luft auflösen?
Und die Fußgänger sollen sich nicht so anstellen
Die Frage war ob das erlaubt oder verboten ist. Aus der Tatsache das, das Leute machen würde ich nicht den Schluss ziehen das das erlaubt ist. Was meinst du mit Rechts am Rand? Meinst du eine Parklücke, da bin ich mir sicher das das nicht erlaubt ist, da du andere Verkehrsteilnehmer sowohl behinderst als auch gefährdest. Wohl gemerkt es geht nicht um eine Panne. Ich würde keinen deswegen Anzeigen, aber die Frage bleibt ob es erlaubt oder Verboten ist und ich denke da muss man wohl etwas genauer in die StVo sehen um diese Frage zu beantworten. Das wohin du mit dem Auto sonst sollst ist leicht beantwortet, raus aus dem öffentlichen Verkehrsraum, als z.B. Privatgrundstück, Garage usw.
hm. Privatgründstück hab ich keins. Wohn mitten in der Stadt. Garage hab ich auch nicht
Wenn du die Reifen ohne anderen Verkehrsteilnehmer Problem zu machen im öffentlichen Verkehrsraum wechselst wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keiner etwas sagen. Was dein Kommentar, die Fußgänger sollen sich nicht so haben angeht, gebe ich dir zu bedenken, das ich es als Fußgänger überhaupt nicht einsehe weil du dein Reifen wechseln möchtest meine Gesundheit aufs spiel zu setzen und ein Stück über die Strasse zu gehen. Von Rollstuhlfahrern, Gehbehinderten oder Mütter mit Kinderwagen erwartest du ja wohl nicht das die wegen dir den Gehweg nicht benutzen. Du kennst §1 der StVO? Danach wirst du auf alle Fälle handel müssen. Mein Vorschlag, such dir eine Tankstelle mit ausreichend Platz und wechsel einfach da die Reifen.
Dir gehört das Auto und es ist dein Problem wo du die Reifen wechselst, mach es nicht zu eine Problem für andere Verkehrsteilnehmer.
So ein Mumpitz! Wenn Du einen Platten bekommst, hast Du keine große Auswahl, wo Du wechselst...
Ausser man hat ne Panne. Da sagt sie auch dass das nur bei ner Panne erlaubt ist.
Warum sollte es generell verboten sein? Wüsste ich nicht...
Warum sollte man das nicht dürfen? Mir fällt nichts ein was dem entgegen steht.
thx :)
Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer, Behinderung andere Verkehrsteilnehmer fällt mir da sofort ein.
Warum nicht? Wenn Du einen platten hast, musst du ja auch da wechseln wo du gerade stehst.
Ausser man hat ne Panne. Da sagt sie auch dass das nur bei ner Panne erlaubt ist.
Dann lass die Luft raus und wechsel den Reifen :)
na gut. Sind eh nicht meine ^^
Bei einer Panne gelten etwas andere Regel. Wenn sich noch keiner beschwert hat heißt das noch lange nicht das es prinzipiell erlaubt ist. Ich kenne jetz zwar kein Gesetzt das den Reifenwechsel ( in gehe mal davon aus das der von Winter- auf Sommerreifen bzw. umgekehrt gemeint ist) im öffentlichen Verkehrsraum verbietet, aber klar ist auch das ich andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch gefährden darf.