Reifen zerschneiden?

12 Antworten

Du bist also Miteigentümer. Mal ungeachtet dieser Situation könnt ihr für die Zukunft dafür sorgen, dass in Mietverträge eine dynamische Klausel zur Hausordnung aufgenommen wird.

Dann gilt für Mieter nicht die Hausordnung zum Zeitpunkt der Vermietung, sondern die jeweils von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung.

Dort könnt ihr im Großen und Ganzen alles reinschreiben, was nicht sittenwidrig und auch einem Mieter zumutbar ist und natürlich auch solche Geschichten explizit verbieten. Dann stellt sich nicht mehr die Frage "dürfen die das?".

Bei mehrfachen Zuwiderhandlungen ergibt sich daraus eine Grundlage, um solche Missgriffe wieder aus dem Haus zu bekommen.

Wenn Du den fehlbaren Nachbarn kennst, zeig ihn an, sowas geht natürlich nicht.

Ich denke, das sind giftige Dämpfe, dieda hoch kommen und es ust verboten.

Das Treppenhaus muss sowieso frei sein, das gehört ja zu den Fluchtwegen und muss fei sein, diese Mieter haben etwas verbotenes gemacht und soll man anzeigen, sonst macht es das immer wieder, wenn Du weisst, wer das war, dann geh gleich zur Polizei! L.G.Elizza

Auf alle Fälle gleich mal dem Vermieter Bescheid geben über das etwas ungewöhnliche und rücksichtslose Verhalten des Nachbarn. Sollte der sich nicht bewegen und Einhalt gebieten, dann ist wohl die Polizei gefragt. Die Frage ist nämlich schon gleich einmal ob solche Arbeiten im Keller überhaupt feuerpolizeilich erlaubt sind. Ich glaube eher nicht, da hier wohl auch Funken in erheblicher Menge entstehen und das zu einer Brandgefahr werden kann.
Über die gesundheitlichen Auswirkungen der Dämpfe kann ich jetzt nichts sagen, kann mir aber nicht vorstellen dass sie gesundheitsfördernd sind. ;-)

Du solltest sofort deinem Vermieter davon informieren. Du mußt so etwas nicht dulden, denn es ist gesundheitsgefährdend, was die machen. Dein Vermieter mußt Abhilfe schaffen notfalls mit Hilfe einer Anzeige. In einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen muß es auch eine Hausordnung geben, die für alle gelten, ich glaube nicht, daß so etwas geduldet wird. Es besteht ja auch Gefahr der Sachbeschädigung des Gemeinschaftseigentums.

Wenn diese Wohnung nur vermietet wird, solltest Du Dich mal an deren Vermieter wenden.

Ansonsten sprich die anderen Nachbarn an. Wenn alle anderen Wohnungseigentümer sind, können sie vielleicht eine Unterlassung bewirken.