Reicht ein whatsapp Verlauf aus, um den Verkauf von Gras zu beweisen?
Hallo leute! Ich habe die letzten wochen gras an zwei Leute verkauft, die mich auf der Straße angesprochen haben. Die tage kam die Mutter ins Spiel, weil einer der Jungs sein Handy an die Mutter abdrücken musste und die hat jz den Verlauf gelesen und möchte die Polizei verständigen. Zuvor hat sie jedoch selbst bei mir eine Bestellung abgegeben und auch mit Zufriedenheit erhalten :D. Jetzt ist meine frage: hat die alte jetzt etwas gegen mich in der hand und muss ich mit hohen Strafen rechnen? Und hat sie sich mit dem kauf nicht auch selbst strafbar gemacht und schneidet sich ins eigene Fleisch? Ich Danke im voraus und brauche keine belehrenden antworten, dass Drogenhandel und Konsum schlecht sind.
5 Antworten
Was geht mit der alten???? Hab ma von jemandem gehört der durch Facebook aufgeflogen ist. Kommt auch drauf an wie offensichtlich ihr geschrieben habt. Wenn's um kleinere Mengen geht würde ich mir eher keine sorgen machen, aber wenn die eine die Polizei verständigt kanns ärger geben
Waren mehrere male, nie mehr als 3g. Aber scheinbar hat sie nur von dem einen Verlauf ein foto. Und es wurde schon ziemlich offensichtlich geschrieben. Kann nur jetzt nicht mehr genau sagen ob gras oder ähnliches benutzt wurde, da der Verlauf schon gelöscht wurde
hey, sorry das ich nicht direkt nochmal geantwortet hab. Und ist dabei was was rausgekommen???
Ich glaube das kommt darauf an ob du wortwörtlich marihuana oder Gras geschrieben hast, wenn du purple haze, white widow oder so geschrieben hast, dann ist das ein Slangwort und weil das nicht wortwörtlich ist wissen die Beamten nicht was genau die Rede war es könnte ja genauso von einem Cheeseburger die Rede sein
Beim Drogenverkauf muß immer auch die Shore sichergestellt werden. Nur der Chatverlauf ist ein Indiz, aber kein Beweis. Wenn die Mutter das Gras nicht mehr hat, bist du aus dem Schneider, bzw. steht Aussage gegen Aussage.
oben bereits schrieb will ich keine belehrenden antworten ;)
Das ist halt manchmal so das die Wunschantworten aus sind. Muß man halt mit anderen Antworten leben.
Axo: Find ich ganz gut von der Mutter! Und: Lass Dich überraschen ob es reicht.
Wird Dein Handy, PC, Smartphone im Verlaufe weiterer Ermittlungen und einer evtl. stattfindenden Hausdurchsuchung beschlagnahmt, dann ist Deine hier gestellte Frage praktisch der "juristische Genickbruch", weil Du freimütig den Verkauf einräumst.
Zum wirklich brauchbaren Dealer scheint es Dir noch an Erfahrung zu mangeln.