Regaleinräumer bei Rewe Verdienst 15 Jähriger?

2 Antworten

Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

  • Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.
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  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.

Und du darfst nach dem aktuellen Mindestlohn bezahlt werden

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der Mindestlohn wird meist dafür bezahlt und nicht mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung