Rechtsschutzversicherung haftet nicht bei Stalking

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Eine Rechtschutzvers. übernimmt auf jeden Fall die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Das würde ich nutzen, auch um mehr über die weiteren Kosten zu erfahren.- Strafanzeigen dauern in der Bearbeitung oft etwas länger.

Halte doch mal im Internet Ausschau nach Selbsthilfegruppen! In diesem Bereich gibt es sicher so einige. Die haben hier in diesem Bereich sicher mehr Erfahrung, was Hilfen betrifft. Vielleicht können die Dir Empfehlungen geben, wie es hier mit einer (möglichen) Kostenübernahme aussieht.

Parallel dazu würde ich mich auch mal an den Weißen Ring wenden. Dieser Verein unterstützt bekanntlich Opfer von Straftaten.

Solltest Du eine Selbsthilfegruppe suchen wollen, hilft Dir vielleicht NAKOS weiter, ein bundesweiter Zusammenschluß von Selbsthilfegruppen. Hier gibt es eine rote und eine grüne Liste mit Adressen von Selbsthilfegruppen.

ich würde das Verfahren erstmal abwarten und dann ggf. weitere Schritte einleiten. Ihr könnt ja schon mal Eure Versicherung erweitern :) und mit Glück erfüllt ihr dann auch die Voraussetzung der Kostenübernahme einer weiteren Klageschrift

Strafrechtlich relevante Taten in Zusammenhang mit Stalking sind unter anderem: • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) • Beleidigung (§ 185 StGB) • Üble Nachrede (§ 186 StGB) • Verleumdung (§ 187 StGB) • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) • Unbefugtes Anfertigen von Bildern in der Wohnung (§ 201a StGB) • Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) • Körperverletzung (§ 223 StGB) • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) • Nötigung (§ 240 StGB) und • Bedrohung (§ 241 StGB).

zudem ist es sinnvoll eine Bannmeile und eine Kontaktsperre bei Gericht zu beantragen...I. Zivilrechtliches Gewaltschutzgesetz Die Inanspruchnahme der zivilrechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes setzt immer eine Initiative der Betroffenen voraus, nämlich einen Antrag auf „Erlass einer Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht.3 Diesen kann das Opfer • allein • mit Hilfe einer Unterstützungseinrichtung oder aber auch • mit anwaltlicher Hilfe stellen.

Ist eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ergangen und dem Stalker bekannt gegeben worden, so ist jeder Verstoß gegen die in diesem Beschluss festgelegten Verbote, zum Beispiel die Annäherung auf eine Distanz unterhalb einer bestimmten Grenze (Bannmeile), der Verstoß gegen ein Kontaktverbot oder ähnliche Regelungen, eine Straftat gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz. Diesen Verstoß muss das Opfer allerdings selbst bei der Polizei zur Anzeige bringen, ebenso wie sonstige, vom Stalker begangene Straftaten.

Liebe himako, nach meinen Erfahrungen übernimmt keine Rechtsschutzversicherung für ein laufendes Verfahren eine zusätzliche Kostenabdeckung (hier Gewaltschutz). Ansonsten wäre ich auch für ein Beratungsgespräch mit dem Rechtsanwalt.

@Nunuhueper

Liebe Nunupeter, wenn erst das Verfahren der Staatsanwaltschaft (gerichtlich)abgeschlossen ,mit Urteilsverkündung, ist und danach ein Zivil-Prozess angestrebt wird . Mir ist ein solcher Fall bekannt, da handelte es sich allerdings um einen Überfall mit Körperletzung...zuerst hat die Polizei alles weitere in die Wege geleitet danach der Betroffene. Was vorteilhaft war er konnte sich von Anwälten vertreten lassen und hat sein Schmerzensgeld erhalten, die Kosten seiner Versicherung hat der Täter auch zahlen müssen.

Du hast natürlich Recht, rückwirkend werden die Kosten nicht für einen schon laufenden Prozess übernommen :) Danke für Deinen wichtigen Hinweis m. l.G h.

Hast dir ja viel Mühe gemacht, aber das war nicht die Frage!

Hallo LuciLiu, bisher ist hier alles soweit fast richtig. Auch die Nachricht von DerMakler muss ein bisschen korrigiert werden, denn der Opfer-Rechtsschutz, den viele aktuelle Versicherungen anbieten, gewährt Versicherungsschutz bei Vergehen nach § 395 Absatz 1 StPO – Ziffer 1 (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung), – Ziffer 2 (Straftaten gegen das Leben), – Ziffer 3 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit), – Ziffer 4 (Straftaten gegen die persönliche Freiheit) Darunter fallen die Vergehen eines Stalkers meistens nicht.

Hier gibt es vermutlich die Möglichkeit einer Unterlassungsklage, was durchaus im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes mitversichert sein sollte. Informier dich doch genauer bei Deiner Rechtsschutzversicherung.

Hallo Luci,

leider gilt immer noch in Deutschland das "Erst muss etwas passiert sein " Prinzip ,so das auch alle erst wach werden , wenn wirkliche Übergriffe vorhanden sind ! Unterlassungsklagen & Beschlüsse sind meist das Einzigste was dann noch hilft !

Einige "moderne" Rechtsschutz haben den sogenannten Opfer Rechtsschutz mit versichert ,auch in der Hinsicht auf Stalking, dies wird aber bei der RS deines Freundes wahrscheinlich nicht so sein ! Vielleicht einfach nachfragen oder über einen Makler in Auftrag geben (Maklermandat) , ob es Sinn den Vertrag auf neuste Bedingungen umzustellen ,dies dann mitversichert ist ?

Hilfe findest du vielleicht hier ? :

http://www.deutsche-stalkingopferhilfe.de

...oder hier :

http://www.gegenstalking.de/

Versuch dies bitte ! Hoffe es geht für deinen Freund und dich gut aus ! Viel Glück

HG DerMakler