Rechtsanwalt: Erstberatung, Definition, email

4 Antworten

Er kann seinen Aufwand schon berechnen, ob email oder Brief oder welche email Adresse, das wird da nicht so wesentlich sein. Eine Bekannte, deren Kind privat versichert war, rief mal beim Kinderarzt an und fragte, ob es schlimm sei, wenn die Impfung erst in 2 Wochen (und ausserhalb des Zeitplanes) durchgefuehrt werden wuerde, weil das Kind derzeit verschnupft sei. Die Antwort war, dass es kein Problem ist und promt kam die Abrechnung ueber ein Beratungsgespraech.

Die Antwort war, dass es kein Problem ist und promt kam die Abrechnung ueber ein Beratungsgespraech.

Wobei die Ärzte da gerne mal Grenzbereiche ausloten. Mir wurde mal eine "Beratung, auch fernmündlich" berechnet - angerufen hatte ich, um einen Termin zu vereinbaren.

Nach meiner Reklamation wurde diese Rechnungsposition gestrichen.

Gehört eine Anfrage via email an eine Rechtsanwaltskanzlei, welche diese allgemein auch per email beantwortet zu einer Erstberatung?

Wenn der Anwalt in irgendeiner Weise für Dich tätig wird, kann er Dir dies in Rechnung stellen. Der Kommunikationskanal ist da egal.

Du kannst Dir sicher sein: Die Anwälte kennen den § 612 BGB in- und auswendig.

Ich denk schon.Sowie man die Zeit der Kanzlei in Anspruch nimmt muss man zahlen. Du hast ja das Wissen sozusagen in Anspruch genommen und das lassen die sich bezahlen.In so einem Fall sollte man vorher fragen ob das kostenpflichtig ist.

Ja, das sehe ich wohl leider auch so. Allerdings hat man allgemein geschrieben, aber was evtl. auch noch wichtig sein kann: Ein Anwalt hat von seiner ggf. privaten gmx Adresse geantwortet.... wird sowas gar nicht berücksichtigt?

@Knut2013

Denke mal das es egal ist.Ausschlaggebend ist die Zeit die er aufgebracht ht für Dich..Ich denke da kann man nichts machen...Der ist Anwalt und sitzt am längeren Hebel.Der wird ja nicht was tun was er garnicht darf...er sollte das ja wissen..gelle

Hallo Knut2013,

Zu deiner Problemstellung kann ich sagen das es immer auf die entsprechende Kanzlei ankommt. Ich arbeite derzeit in einer Kanzlei als Praktikant für mein Jura Studium. Wir regeln das immer nach aufwendigkeit. wenn man kurze fragen hat zu bestimmten Paragraphen oder Regelungen nehmen wir grundsätzlich keine gebühren des Klienten. Wenn jetzt aber Größere Sachen kommen wie bei dir mit aufwendigen unterlagen die mehr als ein paar Stunden in anspruch nehmen, wir ein kleiner Kostenumsatz fällig. Ich kann dir für die Zukunft nur Raten dich immer vorher Telefonisch zu informieren. Den ein Kurzes Info telefonat von 5 oder 10 minuten kann dir keiner anrechnen und anschließend ist man schlauer.

MFG Takei

Hmm, man hatte mich ja um die Unterlagen gebeten, aber diese habe ich nicht hingesendet (weil mir dann klar war - jetzt könnte es etwas kosten...)