Recht beschenkung?
Ich habe zu meinem Geburtstag ein Handy von meinem Ex Freund letztes Jahr bekommen.
Das war ein Vertrag sim Karte +Handy
Da ich mich getrennt habe hat er die sim Karte gesperrt aber das Handy wollte er nicht zurück haben.
Nach ein halbes Jahr meint er rumstressen zu müssen das er das Handy wieder will. er bedroht mich nun und meint er holt sich das Handy persönlich mit paar Freunden zurück
Hat er überhaupt noch recht das auf Handy? Ich habe genug Screenshots wo er meint ich kann das handy behalten und zeugen wo er es mir geschenkt hat.
4 Antworten
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/geschenke-darf-man-sie-zurueckfordern
Laut der Seite nur wenn er jetzt arm ist und das Geld braucht, wobei dort auch sowas wie Häuser ect. drin steht. Am besten nochmal nachlesen
Vorausgesetzt er hat sich die IMAI-Nr aufgeschrieben, was für mich sehr unwahrscheinlich ist.
Du musst ihn das Handy nicht zurückgeben.
Weil 1) Er ist in der Beweispflicht Beweisen zu können dass das sein Handy ist. (Falls er mit der Polizei drohen sollte)
und 2) Geschenkt ist geschenkt :D
Mach Dich nicht lächerlich, natürlich ist die Imei des Gerätes nachvollziehbar und aus der Rechnung ist ersichtlich, wer das Gerät gekauft hat. Der Provider z.B. kennt die Imei auch.
Vorausgesetzt er hat sich die IMAI-Nr aufgeschrieben, was für mich sehr unwahrscheinlich ist.
Das muss er sich nicht aufgeschrieben, wenn das Smartphone vom Mobilfunkanbieter ist, dann hat dieser die IMEI Nummer.
Es ist mir ziemlich egal, wie es zur Trennung gekommen ist. Aber wie das klingt, war die Trennung nicht gütlich und da lässt sich sicher an irgendeiner Stelle Undank reininterpretieren. Daher mit dem vorher genannten §525 und §530 BGB hat er schon einen rechtliche Grundlage für einen Anspruch.
Dann müsste erst einmal geklärt werden, was aus dem Gerät geworden ist.
Nein hat er nicht, da es ein Geschenk war.
Jedoch ist sie nicht undankbar, deswegen gilt das hier nicht :)
Ich ebenfalls nicht, aber im Text hört es sich so an, soweit man Texte hören kann :), dass sie nicht nicht dankbar ist.
Nennt sich IMEI-Nummer, darüber kann er es beweisen.
Zu 2. Wenn die Schenkung an Auflagen geknüpft war, kann der Eigentümer das Smartphone zurückfordern §525 BGB. Was hier sicherlich nicht der Fall ist.