Habe ich ein Recht auf Umsetzung in eine andere Wohnung?

4 Antworten

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p>Gegen das Gespiele und Geschreie gibt es rechtlich tatsächlich keine Handhabe. Bewusste Provokationen muss man natürlich nicht hinnehmen- rechtlich dagegen vorzugehen wäre aber aufgrund der Beweislage wahrscheinlich auch schwierig. Vereinfacht gesagt ist ein Umzug die einzige praktikable (wenn auch teure / umständliche) Lösung. Ein Recht auf Umzug beim Vermieter gibt es aber nicht.

hi, erstmal danke für deine Antwort Beweise hab ich genug, Videos,Bilder und Tonaufnahmen irgendwann dokumentierst du die Sachen die vorfallen automatisch..

@spatzilein

fakt ist aber das man unter 14jährige nicht strafrechtlich belangen kann (eine Anzeige hier also nix bringt) - und bei den anderen Geschichten müsste man den Eltern ihre Handlungen nachweisen - insofern rate ich zum Umzug.

@Joergi666

das wäre mein Wunsch, nachweisen kann ich es, da ich selbst am Wohnzimmertisch noch das Geschreie und Donnern an meinen Balkon sehr laut und daher auch gut aufnehmen konnte, unter anderem auch, als die Familie zu den Kindern gesagt hat: schrei schrei...noch lauter...Kinder dürfen das also hab ich vieles, auch das Aufhetzen der anderen Mieter, was sie ja auch unter meinem Fenster lautstark gemacht haben es ist iwrklich so, du meinst, die sitzen neben dir am WZ-Tisch, wenn es hier ab geht Autos fahren Tag und Nacht an deinem Schlafzimmer fenster vorbei (Gehweg/Fußgängerweg)...es ist keine Straße interessiert hier nur keinen Glaub mir, lieber heut als morgen würde ich hier wegziehen

Wie wärs denn, wenn Ihr Euch alle mal zusammensetzt und darüber REDET?

Sich ständig beschweren macht keinen guten Eindruck - damit provozierst Du noch mehr.

Ich bin so alt wie Du, aber ich spreche die Kinder freundlich an, wenn mich was stört. Da ich aber selbst Kinder erzogen habe, stört mich so schnell nichts.

Und nein - ein Recht auf eine andere Wohnung hast Du nicht.

ich habe jahrelang gebeten, angesprochen und selbst mit Süßigkeiten versucht, etwas zu machen, glaub mir, habe selbst Kinder und Enkelkinder, aber wenn Kinder zum schreien von den Eltern aufgefordert werden, nur um andere zu ärgern, dann liegt es an der Erziehung, am Anstand und am Respekt Das es keinen guten Eindruck macht sich ständig zu beschweren, ist mir klar und liegt mir eigentlich fern, aber wenn man irgendwann nicht mehr kann, dann muss man sich auch irgendwie wehren dürfen danke für deine Antwort

@spatzilein

Naj - insoweit hast Du schon recht.

Dann ignoriere es eben - dann wird bald Ruhe sein.

Sollte eigentlich alles in deinem Mietvertrag stehen

PS: rede einfach mit deinem Vermieter darüber

@Christophffel

hi, das habe ich die Tage schon, aber nachdem ich das angesprochen hatte, wurde gleich ein anderes Thema angeschnitten und somit kam ich mir vor als ob ich gegen eine Wand rede. Die kommen, wenn alles ruhig ist, Aussage....ich bleib nicht solang, bis es los geht...war mir schon auch klar, aber die wissen schon ganz genau, wie sie was machen müssen, damit am Ende immer der der Schuldige ist, der sich getraut hat, aufzumucken danke auch dir

kein problem :)

Schwerbehinderter und vermutlich langjähriger Mieter. Da sind die meisten Eigentümer über einen Auszug in der Regel froh, weil sie die Wohnung nach einer Renovierung meist erheblich teurer vermieten können. Ich würde vorschlagen du suchst dir eine neue Wohnung. Und den Vermieter würde ich um eine Umzugskostenhilfe bitten. Und zwar mit dem obigen Argument. Aber ein Recht darauf hast du nicht. Geht der Vermieter nicht darauf ein, solltest du die Miete kürzen, mit dem Hinweiß auf die vorsätzliche Belästigung, aber erst nachdem du ihn in einem Schreiben aufgefordert hast, dies zu unterbinden, natürlich mit Fristsetzung. Wenn dir das zu kompliziert ist, solltest du dir einen Anwalt nehmen.

hi und erstmal vielen vielen Dank, ja ich wohne schon mehrere Jahre hier danke für deine hilfreiche Unterstützung, so werde ich es machen DANKEE