Recht auf seine Geschenke (Vater-Schwester)

5 Antworten

Hallo, rechtlich ist die Frage ja schon beantwortet. An Deiner Stelle würde ich versuchen, Deine Schwester innerlich so stark zu machen, dass sie mit Spielsachen, die sie nicht mitnehmen darf, auch bei ihrem Vater nicht spielt, sondern diese einfach ignoriert. Als Kind hat man ja wenig Möglichkeiten, sich durchzusetzen.

aber mit was soll sie dann spielen? O.o

aber danke, also quasi als "protest" oder? :)

@uptoheaven

Ja, als Protest. Aber ob Du das Deiner Schwester vorschlägst, musst Du Dir gut überlegen.

Deine Schwester kann mit etwas spielen, was dort ohnehin vorhanden ist, sie kann sich etwas von Zuhause mitbringen, sie kann Spiele spielen, für die man nichts braucht.

Spielen denn die beiden Mädchen zusammen? Dann können sie Gesellschaftsspiele spielen oder Ratespiele, oder sie machen sich in Haus und Garten nützlich, lesen, erzählen sich etwas, spielen mit Material aus dem Garten bzw. von draußen. Wenn Deine Schwester dort Papier, Stifte und Schere hat, ist doch eigentlich für alles gesorgt.

Vielleicht kannst Du mit Deiner Schwester ab und zu basteln und malen und rätseln, so dass es für sie gewohnter wird, sich bei ihrem Vater so zu beschäftigen?

Lieb, dass Du Dich so um Deine Schwester kümmerst.

@SchwarzerTee

naja ist jetzt auch schonlänger her alles^^ ich selbst habe kaum kontakt zu meinem vater, so weit ich weiß bestimmt die tochter seiner freundin meistens was gespielt wird.. danke jedenfalls :)

Die wichtigste Frage ist, wer das Sorgerecht für deine Schwester hat und ob es deinen leiblichen Eltern gemeinsam zusteht.

Denn dann kann man die Frage der wirksamen Schenkung und der Eigentumsverhältnisse vernachlässigen.

Und bitte, keine Paragrafen ausdrucken und deinem Vater vorlegen.

Doch, das mit den paragraphen würde ich machen :D

Beide haben das sorgerecht, was ändert sich dann da?

@uptoheaven

Dann ist dein Vater auch Inhaber der Personen- und Vermögenssorge und kann einzelne Gegenstände deiner Schwester durchaus vorenthalten oder den Umgang mit diesen einschränken. Ob das erzieherisch sinnvoll ist, ist natürlich die andere Frage.

Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Eigentum erwerben und dies könnte man auch in diesem Fall u.U. bejahen. Allerdings ändert das nichts daran, dass der Vater am Ende immer am längeren Hebel sitzt.

@Ronox

Das stimmt schon, allerdings hat die Mutter dieselben Rechte. Kommt man so vielleicht weiter?

@karo13

Das ist schon richtig. Dann würde aber zumindest § 1687 I 4 BGB dem Vater die Entscheidungsfreiheit in der Frage der tatsächlichen Betreuung zusprechen, worunter ich die Frage des Umgangs mit bestimmten Spielsachen auch einordnen würde. Wäre dem nicht so, müssten sich die Eltern zwingend einigen. Da hier wohl eine Schenkung unter Auflage vorliegt, muss man aber gar nicht so weit gehen, da der Vater so oder so recht behält.

Vlt. habt ihr nicht verstanden, dass es sich nicht um ein Geschenk, sondern Ausstattung des Kinderzimmers handelt?

Mit dem deine Schwester spielen darf, wenn sie da ist, so wie das auch für die Stiefkinder deines Vaters in dessen Haus geregelt ist?

Das dürfen sie so für alle gleich geltend vereinbaren.

Juristisch ist einen Schenkung unter Auflage oder Nutzungsvorbehalt jedenfalls nicht zu beanstanden, wenn auch aus pädagogischer Sicht gegenüber einer Siebenjährigen bedenklich.

G imager761

Das wäre ja absolut bescheuert (also von meinem Vater).. also die Tochter seiner Freundin bekommt ja genauso ihre Geschenke. Bei ihrem Vater macht es ja Sinn, weil sie dann nicht immer Spielzeug zu ihm mitnehmen muss, wenn dieser nichts zu Hause hat, aber ich mein, die Familie meines Vaters hat ja sowieso genug Spielzeug da, deshalb versteh ich den Sinn von der Regelung nicht :/ Und sonst würde bzw hätte sie ja quasi gar nichts bekommen oder?

Danke! :)

Leider kann ich dir zu deiner Frage keine Antwort geben, die auf Fachwissen beruht.

Ich finde es sehr krass und ethisch wirklich nicht vereinbar, dies ist ganz klar ein Machtspiel.

Ich denke aber, da deine Schwester erst 7 ist, ist es nicht ihr Eigentum gesetzich gesehen und deshalb eher der von dem Erzieungsberechtigten. Also Vater sowie Mutter. Wenn sie aber bei deiner Mutter wohnt, so finde ich es einläuchtend, wenn sie die "Obhut" des Spielzeuges hat.

Aber nur eine Vermutung, sorry das ich kein Experte bin! :/

Missy

Besser hätte man es nicht ausdrücken können :) daumen hochhält

Ja das finde ich eben auch.. und v.a. einfach nur schade :/

Naja, trotzdem danke für eine Antwort! :)

Ich finde es sehr krass und ethisch wirklich nicht vereinbar, dies ist ganz klar ein Machtspiel.

Oder eine Regel, die für alle Kinder des Haushalts eben gleichermassen gilt.

@imager761

Außer dass der Exmann keine Kinder und deshalb auch kein Spielzeug zu Hause hat und die Tochter der Freundin ungefähr ein ganzes Zimmer voller Spielzeug hat und dann auch noch mit den "Geschenken" (welche es ja eig nicht wirklich sind) spielen darf, Das macht doch null Sinn!? :(

Ich denke aber, da deine Schwester erst 7 ist, ist es nicht ihr Eigentum gesetzich gesehen

Also können 7 jährige kein Eigentum an Sachen erwerben? Das wäre mir neu...

@HH1887

Missy97 hat ja nicht nur das geschrieben, sondern auch:

Leider kann ich dir zu deiner Frage keine Antwort geben, die auf Fachwissen beruht.

Deswegen würde ich den Schnitzer mit dem Eigentum jetzt mal durchgehen lassen.

Deine Eltern scheinen sich noch nicht ganz versöhnt zu haben und lassen dass dann an deiner Schwester aus.

Die Argumente sind zwar vernünftig aber sehr übertrieben 

Außer mit Ihnen zu reden kannst du leider aber nichts tun