Rechnung an Warenempfäner?

4 Antworten

Der Empfänger der Ware hat mit Deinem Vertrag mit dem Käufer in dem Fall nichts zu tun. 

Du solltest anstelle weiter fruchtlos zu mahnen einen Mahnbescheid bei dem in Deinem Bundesland dafür zuständigen Amtsgericht beantragen um die Zahlung gerichtlich zu erzwingen.

nein, der auftraggeber muss bezahlen, egal an welche adresse geliefert wurde - da würde ich die rechnung / mahnung hinschicken. und gleich mal etwas drohen  wenn nicht bezahlt wird.

Nein, relevant ist der rechnungsempfänger, mit dem hast du den Vertrag.

Du mahnst erst "nach Monaten"?

nein, ich habe schon mehrmals gemahnt, aber leider ohne Erfolg. 

Was kann passieren wenn ich es beim Warenempfänger versuche, außer keiner Reaktion?

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@anjaknospe

In dem Fall kannst Du davon ausgehen, dass es fruchtlos sein wird und dass Du neben weiterem Aufwand auch weiter Zeit verschwendest.

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Mit was hast du verschickt ? Inkl. Sendungsverfolgung ? 

Ja, ich kann alles belegen, auch das die Ware angekommen ist. 

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@anjaknospe

Im Prinzip Mahnung schreiben.... mit Kopie der Empfangsbestättigung der Sendung beifügen und das du innerhalb 14 Tage das Geld haben willst oder er dich wegen einer anderen Zahlungsvereinbarung anschreiben soll sonst würd ich mich an ein Inkassobüro wenden die das Geld für dich eintreiben.

Das mit dem Inkassobüro würde ich auch klar dazu schreiben.

Ansonsten solltest du dir zukünftig generell überlegen ob du nicht besser per Vorkasse, Nachnahme  oder Paypal Ware verkaufst bzw. versendest.

Bzw. Kunden die du wirklich gut kennst und immer alles gut geklappt hat z.b. nach der 3. Bestellung die Zahlung auf Rechnung ermöglichst.

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