Rausschmiss im Schwimmbad

12 Antworten

Ein Hausverbot muß nicht schriftlich formuliert werden um wirksam zu sein.

Der Bademeister hat das Hausrecht und kann euch selbstverständlich mündlich ein Hausverbot erteilen. Verstößt du gegen dieses, indem du das Schwimmbad wieder betrittst, ist es ein strafbarer Hausfriedensbruch.

Ihr dürft euch daher bis Ende des Jahres Gedanken darüber machen, ob es den Unfug wert war, der zu diesem Hausverbot geführt hat. Und wenn ihr dann auch noch eure Intelligenz bemüht, werdet ihr für die Zukunft sicher daraus lernen, sich rücksichtsvoller zu verhalten.

Natürlich war es das Wert, wir denken doch vorher nach, bevor wir das machen. Die Frage ist nur, ob er uns wieder erkennt wenn wir hin gehen. ;)

Natürlich war es das Wert, wir denken doch vorher nach, bevor wir das machen. Die Frage ist nur, ob er uns wieder erkennt wenn wir hin gehen. ;)

Natürlich war es das Wert, wir denken doch vorher nach, bevor wir das machen. Die Frage ist nur, ob er uns wieder erkennt wenn wir hin gehen. ;)

nein, ihr dürft nicht. Der Bademeister wird euch schon wieder rausschmeißen. Warum könnt ihr euch auch nicht benehmen?

In dem Fall sollte das mündliche Hausverbot tatsächlich reichen, dass ihr da nicht mehr hin dürft. Juritisch gesehen kann das wohl sogar Hausfriedensbruch darstellen, wenn ihr es dennoch macht.

Und nein, ganz ohne Grund (Stichwort: Nasenfaktor) darf ein Hausverbot für Geschäfte, öffentliche Einrichtungen etc. nicht ausgesprochen werden. Hausrecht hin oder her.

Wo hast du das denn her? Natürlich darf das auch nach Nase gehen. Und geht es auch öfter. Denk mal an Diskos und Ausländer, die abgewiesen werden.

@guinan

Grade nochmal nachgelsen bei Wiki, aber ist sonst (zumindest für mich) auch ganz logisch.

Wäre ja auch noch schöner, weil damit Diskriminierung ja Tür und Tor geöffnet wäre, was bei Schwinnbäden IMO nochmal ne Spur härter wäre, da die ja zusätzlich idR durch öffentliche Gelder finanziert werden.

Es gibt aber scheinbar tatsächlich eine "Sonderregelung" die das Verhalten bei Diskobetreibern aber scheinbar "rechtfertigt".

Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

Er braucht doch gar keinen schriftlichen Verweis. Er lässt rein, wen er reinlassen will, denn er hat Hausrecht. Er könnte euch auch einfach wieder nach Hause schicken, weil ihm eure Frisur nicht passt. Wie gesagt könnte- in diesem Fall habt ihr euch ja sogar furchtbar daneben benommen. Ich würde entschuldigung sagen und mich noch bedanken, dass ihr nach den Ferien wiederkommen dürft. Das ist nicht selbstverständlich. Er scheint Kinder wirklich zu mögen, dass er euch eine neue Chance gibt.

Dein Recht: Zuhause ein Plantschbecken aufstellen.

das ist mir klar aber ich bezweifle das der bademeister in einem regionalem schwimmbad einfach mal so leute rausschmeissen kann

@pomberzerfetzer

Da bezweifeltst du aber falsch. Er kann durchaus. Hausrecht nennt sich das.

wenn ich jemanden an die luft setzte und er kommt wieder lasse ich ihn erst gar nicht rein oder er fliegt direkt beim gesehen werden wieder raus ohne diskusion. irgendwas werdet ihr ja angestellt haben sonst hättet ihr keinen freiflug gewonnen oder??? also lasst es lieber und geht nach den ferien wieder hin. das personal hat den längeren atem