Rasentraktor und Rundumleuchte?
Ich besitze einen 13 PS starken Rasentraktor. Nun stelle ich mir die Frage wenn ich im Dorf fahren und manche Leute mich nicht als Verkehrsfahrzeug wahrnehmen, eine Rundumleuchte als Sicherheit benutzen darf. Hat jemand hier rauf eine sachliche und seriöse Antwort. Vielen Dank im voraus.
4 Antworten
erste frage hast überhaupt eine betriebserlaubnis um auf der straße fahren zu dürfen?wenn ja und noch schneeräumdienst mit dem trecker dazukommt kannst sie dir beim tüv eintragen lassen.einfach so ist sie nicht erlaubt
Hier kannst du es nachlesen
http://www.rkl.de/RKL-magazin/wer-darf-gelbe-rundumleuchten-benutzen/
Nein Gelbes Rundumlicht darf an Privatfahrzeugen nicht fest Montoert sein und (als zb Magnet Licht) nur im Stand benutzt werden.
ein 13 PS rasentraktor ist wohl kaum ein schwertransport mit überbreite oder überlänge. bei solchen darfst du die rundumleuchte verwenden.
alternativ: rot weiße warnbarken montieren, dann kannst du es als baustellenfahrzeug deklarieren und darfst die rundumleuchte anmachen, wenn du damit irgendwo im weg stehst, z.B. wenn du straßenlampenbirnen wechslset, müll aufsammellst, etc.
dein trecker braucht für die teilnahme am straßenverkehr, läuft er über 6 kmh ein versicheurngskennzeichen, entsprechende aufkleber, wie schnell das ding fährt, also 6, 25 oder 45 kmh, außerdem rücklichter, bremslichter, blinker, und mindestens mal abblendlicht vorne...
lg, Anna