räumungsklage eigenbedarf - wer trägt die kosten?

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Bei einem Vergleich (Kläger und beklagter einigen sich) tragen beide zu 50% die Gerichtskosten. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert.

anitari  07.06.2011, 13:59

Danke

Hallo kraehe77,

es würde sich um einen juristischen Kompromiß, also um einen Vergleich handeln, da ist das Risiko gegeben, daß der Kläger und der Beklagte sich die Kosten teilen müssen.

Hast Du denn keine Prozeßkostenhilfe beantragt? Hast Du einen Anwalt überhaupt? Paß auf, daß Dir keine unnötigen Kosten so aufgebürdet werden, welche Dich auf Jahre hinaus zur Zahlungen verpflichten würden.

Du kannst einen Beratungsschein gegen 10,€ Unkosten beim Amtsgericht bekommen und Dich bei einem Anwalt (Mietrecht) beraten lassen. Wenn Du zum Mieterbund gehst und beitristt, dann könntest Du einen Anwalt bekommen, aber die Frage ist, ob die das Nachträglich (Mitgliedschaft entsteht nach dem Rechtsstreit) bezahlen überhaupt, weil die Mitgliedschaft (beim Mieterbund) muß wahrscheinlich vor dem Rechtsstreit schon bestanden haben...

Aber nichts unterschreiben, solange Du nicht gut Bescheid weißt!Alles Gute, Emmy

Es gibt überhaupt keinen Grund für dich, einen Vergleich mit dem Vermieter einzugehen, denn seine Eigenbedarfskündigung wird niemals vor Gericht Bestand haben. Er wird absolut sicher verlieren. Wenn du außergerichtlich einen Vergleich eingehst, mußt du noch, wie die Vorredner bereits richtig geschrieben haben, Gerichtskosten mitübernehmen. Das wäre, gelinde gesagt, wirklich nicht klug von dir. Wenn du aber in Erwägung ziehst, selbst ausziehen zu wollen, dann würde ich mir an deiner Stelle das aber auch vom Vermieter kräftig bezahlen lassen – denn er will ja in deine Wohnung, weil er sich finanziell einen Gewinn verspricht. Das ist ja der wahre Grund seiner Kündigung!

wenn die alleinerziehende vom amt lebt,gibt es prozeßkostenhilfe,bei der verhandlung brauch sie auch einen anwalt,der vom staat bezahlt wird,aber wenn sie verliert & muß raus,dann muß das amt auch den umzug oder die auszugsrenovierung bezahlen,macht das amt streß,dann einen anwalt mit dem fachgebiet sozialrecht einschalten. genaueres kann ich nicht sagen,weil nicht klar ist,warum der vermieter keine der 2 anderen wohnungen nimmt,liegen die oben & ihre unten,könnte es im ermessen des richters liegen,wie er entscheidet,aber meine eigene erfahrung ist,das die richter & staatsanwälte meist gegen die armen,alleinerziehende mütter & behinderte entscheiden & auch kaum klagen zulassen & sämtliche anzeigen einstellen,die diese personengruppe stellt. ich würde es auf eine klage ankommen lassen,denn wer hartz 4 bezieht,zahlt eh keine kosten für die klage,warum auch,man hat die klage auch nicht eingereicht.

ist dann verhandlungssache, meist beide zu 50%

btw ist der vermieter im recht und kann seinen anspruch durchdrücken, es können 1000 wohnungen leer stehen, er kann sich aussuchen, welche er haben will, es ist ja schliesslich auch seine....

ich würd mich alleine vor dem kostenhintergrund nicht vergleichen als vermieter....