Radfahrer angefahren, welche Folgen?

4 Antworten

Auf das so fürsorgliche Angebot, keine Polizei zu rufen, hättest Du Dich lieber nicht eingelassen. Denn wenn es hart auf hart kommt, gibt es nun kein Protokoll, keine Zeugen und somit auch niemanden, der das Fehlverhalten des Fahrradfahrers bezeugen könnte. Schlimmer noch - erleidet der Unfallgegner gesundheitliche Schäden aufgrund des Unfalls, kann Dich das Dein Leben lang Geld kosten bzw. ruinieren. Hast Du denn wenigstens auch seine Daten aufgenommen? Ich würde hier unverzüglich zur Polizei gehen und den Sachverhalt selbst melden, ehe man Dir noch Unfallflucht o.ä. vorwirft (denn dann wird es richtig bitter).

Soll ich lieber jetzt die Polizei anrufen und denen den Vorfall schildern?

@66Stern66

Nein. Denn der Radfahrer hätte auch ein Fußgänger sein können. Ich fahre mit dem Fahrrad auch auf der falschen Seite und wenns sein muss auch mit dem Auto, beisßielsweise wenn man ausladen muss und durch verschiedene Gegebenheiten zum Falschfahren gezwungen wird. Das Müllauto fährt beispielsweise in verschoienenen Straßen die nur in eine Richtung bedient werden ebenfalls falsch. Inwieweit begründetes Falschfahren erlaubt ist, entzieht sich meiner kenntnis, es wird aber in der Regel toleriert.

@ydljgvbhjbawf
Das Müllauto fährt beispielsweise in verschoienenen Straßen die nur in eine Richtung bedient werden ebenfalls falsch

Das ist korrekt, aber nur deswegen legal möglich, weil es sich um ein Fahrzeug im öffentlichen Auftrag handelt mit entsprechendem Lichtzeichen (gelbes Rundumlicht).

Ich fahre mit dem Fahrrad auch auf der falschen Seite

Bußgeld € 20.-- und im Wiederholungsfall ggfs. Anzeige.

wenns sein muss auch mit dem Auto, beisßielsweise wenn man ausladen muss

Zum Rangieren ja; aus Bequemlichkeit aber einfach verkehrt zu fahren kostet Dich ggfs. € 25.-- und bei Gefährdung noch erheblich mehr.

Wenn er durch eine Einbahnstr. gefahren ist die NICHT für Radfahrer freigegeben ist! Dann hat Der Radfahrer eigentlich Schuld! Denn Verkehrsregeln müssen auch die Radfahrer beachten!

Und da er auf der Falschen Seite gefahren ist , ist mit einem Verkehrsteilnehmer NICHT zurechnen wenn er falsch fährt!
Entweder er ist Komplett Schuld oder bekommt eine Teilschuld! ALSO IMMER DIE POLIZEI dazu holen!

Ich verstehe das eher so, dass der Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg in falscher Richtung fuhr. Das ist genauso verkehrswidrig, aber der Autofahrer hat hier immer zumindest Teilschuld.

Im Normalfall haben beide jeweils eine Teilschuld: der Radfahrer weil er in falscher Richtung unterwegs war; der PKWfahrer, weil er die Vorfahrt des Radfahrers missachtet hat.

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M585-Befahren-des-Radweges-in-falscher-Richtung--Wer-haftet-wie-hoch--.php

Hat der Radfahrer dir nicht auch seine Daten gegeben, hat er wohl auch Unfallflucht begangen.

Seine Daten hat er mir nicht gegeben erst nachträglich als er mich abgerufen hat. Ich war danach doch noch bei der Polizei die sagten das ist jetzt Sache der Versicherung das wir die Polizei nicht gerufen haben ist bei so einem leichtem Unfall nicht schlimm.

einfach abwarten,wieviel er will dann kannst es noch immer selbst bezahlen oder deiner versicherung melden