Quittung gleich Kaufvertrag?

2 Antworten

Eine Anzahlung ist auf jeden Fall als ein "Wille zum Kauf" anzusehen. Einen Vertrag ersetzt sie nicht! Aber ich glaube, da kommst Du nicht so ohne weiteres raus!

Schlage dem Verkäufer vor, das er die 100 € behalten kann, wenn Du das Auto nicht kaufst!

100€ dürfte er schon behalten. Hab ich ihm zumindest angeboten. Hab mich mal ein wenig erkundigt und rausgelesen (wenn ich mich nicht irre) das in einem rechtsgültigen Kfz-Kaufvertrag zumindest die Fahrgestellnummer angegeben sein muss. Auf der Quittungs stand aber nur das Modell. Kann mir das irgendwie helfen?

@haumichtod92

Das geht zu sehr ins Detail. Keine Ahnung! Haste keinen Anwalt in der Familie? Oder gehe mal zur Verbraucherzentrale, kostet glaube ich, so 15,- €!

Kaufverträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Deshalb könnte schon mit der mündlichen Zusage von dir der Kaufvertrag zustande gekommen sein. Ein Indiz hierfür ist die Quittung. Du müsstest also irgendwie beweisen, dass du keinen Kaufvertrag geschlossen hast oder keine entsprechende Willenserklärung auf Abschluss eines Kaufvertages abgeben wolltest. Mit der Quittung wird das sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich.

Fakt ist, wenn du den Vertrag nicht einhältst und der Händler das Auto im Anschluss zu ungünstigeren Konditionen verkaufen muss, wirst du den Differenzbetrag zahlen müssen. Bspw. habt ihr als Kaufpreis 2000 Euro vereinbart, jetzt wo du nicht am Vertrag festhalten willst kann er es nur für 1800 Euro verkaufen, damit musst du 200 Euro Schadensersatz leisten. Da der Händler schon mit Anwalt gedroht hat sehe ich hier keine Chance aus diesem Vertrag rauszukommen, sofern du keinen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abstandszahlung anbietest und er diesem Vertrag zustimmt. An deiner Stelle würde ich das Auto nehmen, vor allem ersparst du dir hier Kosten für Gericht und Anwälte. Ich sehe in dieser Konstellation eher schwarz für dich.

Mit der Quittung wird das sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich.

Sehe ich genauso!

Naja als ich die Anzahlung leistete hab ich dem Händler gesagt, das bevor ich das Auto nehme auf jeden Fall noch einmal mein Schwager als Sachverständiger sich die Sache ansieht. Damit war er auch einverstanden. Des weiteren sagte er mir das er auch schon einen Intressenten hätte der den Wagen für 3500€ nehmen würde ( Ich hätte ihm 3000 gegeben. Für beides gibt es Zeugen trotz Werkstattbesuch. Aber selbst wenn ich die Differenz bezahlen müsste komme ich mit dem anderen Auto wohl doch immer noch billiger weg.

@haumichtod92

Wenn Du Zeugen für diese Aussage hast, biste doch aus dem Schneider! Somit ist die Anzahlung nur eine vorläufige Reservierung! Mehr nicht!

@haumichtod92

Das mit dem "anderen Interessenten" ist eine uralte Verkäufermasche um dich etwas "kauffreudiger" zu machen. Auch das er dir den Wagen für so viel weniger gibt ist ein alter Hut und soll nur seine Großzügigkeit zeigen. Alles alte Verkäufertricks. Um was wollen wir wetten das es den ominösen Käufer der das Auto für 500 Euro mehr nimmt nicht gibt. Denkst du er würde dir das Auto für 3000 Euro verkaufen, wenn er bei einem anderen 3500 Euro bekommt?

So wie du den Sachverhalt oben beschreibst hast du das Auto genommen, es zu deinem Schwager gefahren, der hat sein OK gegeben, du bist zu ihm zurück, hast ihm 100 Euro gegeben und er dir die Quittung. Damit ist der Kaufvertrag konkludent zustande gekommen. Wenn du 2 unabhängige Zeugen hast ist das vor Gericht natürlich sehr beweiskräftig. Aber was soll das "Für beides gibt es Zeugen trotz Werkstattbesuch" bedeuten?

Du musst den Sachverhalt ganz genau beschreiben und nichts erfinden oder weglassen, sofern du nicht hören willst was du gerne hören würdest. Ein Detail mehr oder weniger, an der falschen Stelle oder falsch angegeben und ein Rechtsgutachten sieht ganz anders aus. Wie war es jetzt ganz genau (genauer zeitlicher Ablauf)???

@ironjustice

Okay nochmal genauer Ablauf. Montags Auto gesehen. Probefahrt gemacht und zur Werkstatt gebracht. Mechaniker fand das Auto in Ordnung. Händler Anzahlung gegeben mit der Information, das mein Schwager sich den Wagen nochmal ansieht bevor er gekauft wird. Zeuge wäre meine Mutter (ist wohl leider nicht unabhängig). Mittwoch besseres Angebot bekommen. Donnerstags wollte ich dem Händler bescheid geben. Un so kam eben dieser Streit zustande. Klar sind das alles Tricksereien wollte es nur erwähnen wegen dieser Differenzzahlung.

@haumichtod92

Tut mia Leid. Das trotz Werkstattbesuch ist leider in die falsche Zeile gerutscht. Schreibe mit meinem Handy da kommt das schon mal vor.

@haumichtod92

Puh, da bist du jetzt sehr abhängig vom Wohlwollen des Richters der für euch Zuständig ist. An und für sich habt ihr keinen Vertrag, aber der Händler hat einen objektiven Beweis (Quittung), während du nur einen subjektiven lieferst (Mutter). Zeugen können sich a) irren und sind b) parteiisch (besonders die eigene Mutter). Ich gebe dir mal folgenden Tipp:

Verkaufe das Auto das du von dem Händler gekauft hast, versuch dabei so viel rauszuschlagen wie nur geht. Wenn du weniger als die 3000 bekommst, dann hast halt mal Lehrgeld gezahlt. Wenn du es nämlich auf einen Prozess ankommen lässt und der Gegner voll obsiegt (die Möglichkeit besteht), dann sind mal eben 267 Euro allein für Gerichtskosten fällig, die Anwälte (verlierst du den Prozess, zahlst du nicht nur deinen Anwalt!) kosten beide zusammen ca. 1172,16 Euro, macht mal eben 1439,16 Euro für den Prozess (alles ca. Angaben die vom Prozessverlauf beeinflusst werden können) + die Zahlung vom Kaufpreis. Ich würde da in den sauren Apfel beißen, dass Auto nehmen und es nicht darauf ankommen lassen. Das ist wirklich abhängig davon was der Richter eher glaubt. Zur Not: Geh zu einem Anwalt und lass dich da mal ausführlich beraten. Kostet halt was, aber dann kannst du dir wenigstens sicher sein. Die 100 Euro + MwSt. (wenn der Anwalt cool ist :) sind da gut angelegt und verschaffen Sicherheit. Objektiv sehe ich keinen Vertrag, aber ein Richter könnte das anders sehen bei der Beweislage.

@ironjustice

Okay danke für den Rat. Werd dem Händler auch mal versuchen als Ausgleich mein altes Auto anzubieten. Wollte er eh in Inzahlungnahme nehmen und irgendwo muss das Ding ja hin.

für weitere Ratschläge wäre ich trotzdem dankbar :-)

Hat sich mittlerweile alles geklärt bzw. der Händler hat sich nicht mehr gemeldet.