Professor schließt Hörsaal von innen ab: Gefahr im Falle eines Brandes?

6 Antworten

Wenn die Bauordnung und die Brandschutzbestimmungen in dem Uni. oder dem Hörsaal eingehalten werden muss der Eingang des Hörsaals ein Panikschloß haben.

Im Brandfall muss man aus dem Hörsaal fliehen können auch wenn die Tür abgeschlossen ist.

Welches Bundesland? 

Dann schau mal in die Landesbauordnung, Schulbaurichtlinie und Versammlungsstättenverordnung.

Zusätzlich muss es eine Brandschutzordnubg Teil A, B und C geben. Teil C ist für die anwesenden Mitarbeiter (=Lehrer) relevant, da könnte auch was drinstehen, ebenso in Teil B (das ist der schriftliche Teil).

Eine Uni oder Hochschule ist einen Firma wie jede andere und muss daher einen Brandschutzbeauftragten haben. An den kannst du dich wenden.

Normalerweise darf er das gar nicht

Frag beim Direktor ob er es darf