Probleme mit Unterhaltszahlungen

5 Antworten

Das Problem besteht darin, dass man solche Angelegenheiten nicht am Telefon erledigen kann. Entweder musst du dich da selbst vorstellen, oder das ganze SCHRIFTLICH erledigen. Da musst du dich nicht wundern, wenn du jedes mal einen anderen Ansprechpartner in irgendeinem CallCenter hast.

bin seit jahren schon alleinerziehende und bis jetzt war nie ein problem aber das was jetzt abläuft finde echt nicht mehr normal

@schatzi3006

Du siehst aber, dass es am Telefon nicht funktioniert.

Schriftlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter schicken. Mit Dringlichkeitsvermerk! Dann müssen die reagieren! 70€ finde ich auch nicht prickelnd. Bekommst du keinen Unterhaltsvoschuss? Wie alt sind die Kinder?

Unterhaltsvorschuss hatte ich schon im oktober war ende .Tja mit 70 euro kann ich nicht mal paar schuh für beide kaufen aber was willst machen . Danke werde adresse rausfinden und jetzt ein brief gleich schreiben .

Mach das! Viel Glück!

70 € für beide Kinder? Da würde ich ich beschweren!

wegen 70 euro kann ich nicht beschwerten weil anscheinend mein ex verdient zu wenig aber mir gehts drum das die das geld auch überweisen und das ich nicht jeden monat anrufen muss und fragen wo das geld bleibt

Ich könnte mir vorstellen, dass das Jugendamt das Geld als Rückstandsausgleich auf gezahlten Unterhaltsvorschuss verrechnen. Ich hatte mal diesen Fall, dass ein Mitarbeiter das mit 100 DM von mir gemacht. Ich hatte dann mit einer anderen Mitarbeiterin gesprochen, dass laufender Unterhalt vor rückständigem Urteil geht, wo sie mir zustimmen musste und die redete dann mit dem Mitarbeiter und ich bekam am Ende mein Geld.#

Du solltest da wirklich mal persönlich vorbei gehen und fragen, warum das Geld nicht an dich ausgezahlt wird und dass du das Geld dringend brauchst und dass die Zahlungen laufender Unterhalt sind. Stellt der Mitarbeiter sich quer, verlange den Chef es Jugendamtes zu sprechen und drohe mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Anwalt.

Du schreibst unter Kommentar , Du hast das UVG schon ausgeschöpft dann erhälst Du jetzt H4?, wenn ja,  bekommst Du doch das maximale  Geld für Euch 3 nur von einer anderen Stelle.

solltest Du vollberufstätig sein mußt Du jetzt erstmal selber auf Unterhalt klagen, wenn Dein EX nicht zahlen kann hast Du erstmal schlechte Karten .. aber versuche das ..

 http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/achtung-muetter-nicht-zahlender-vaeter-auch-der-bezieher-von-alg-ii-hartz-iv-schuldet-kindesunterhalt-er-ist-verpflichtet-und-bleibt-verpflichtet-in-hoehe-des-mindestunterhalts-und-macht-sich-strafbar