Probezeit, Krank und Schwanger?
Hallo,
meine Frau ist in eine „komische Situation“ geraten und ich hätte gern nen Rat:
Sie ist seit 1.1. in einem neuen Job in der Verwaltung, nachdem Sie vorher 3Jahre woanders gearbeitet hat. Aktuell ist sie also in der Probezeit. Vor 2 Wochen hat Sie eine komplette Gesichtslähmung (kann ihre Augen und Lippen nicht mehr bewegen und sprechen fällt schwer) bekommen und fällt wohl noch 2-3 Wochen aus. Bisher kam zum Glück keine Kündigung vom Arbeitgeber.
Zudem haben wir heute erfahren, dass Sie schwanger ist.
Wie schätzt ihr die Lage ein? Sofort dem Arbeitgeber die Schwangerschaft melden? Ist sie dann direkt vor einer Kündigung geschützt, obwohl sie in der Probezeit ist? Wird die Restprobezeit „eingefroren“ und nach der Elternzeit angehängt??
was ist hier die klügste Vorgehensweise, um eine Kündigung zu vermeiden? Werden morgen auch einen Anwalt aufsuchen
3 Antworten
WARUM zu einem Anwalt? Dazu besteht derzeit überhaupt keine Veranlassung. Die Sachlage ist (wie @MaraMiez richtig ausgeführt hat) doch klar - zu Euren Gunsten.
Der Anwalt kostet Geld, das z.B. besser in einen Kinderwagen investiert werden könnte.
Ich wünsche Euch alles Gute!
Sicher, sofort melden. In der Schwangerschaft ist sie nicht kündbar auch in der Probezeit.
Und nein, die Probezeit wird nicht hinten dran gehängt. Das passiert nur, wenn man während der Probezeit in Elternzeit geht, aber nicht, wenn man krank geschrieben ist und/oder schwanger ist.
Auch wenn ihr es nicht meldet, dann hat sie nach der Kündigung, sollte sie eine bekommen, 2 Wochen Zeit um die Schwangerschaft zu melden und damit die Kündigung unwirksam zu machen.
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Macht einfach nichts, bevor ihr mit dem Anwalt gesprochen hat.
Gegen eine mögliche Kündigung kann man auch vorgehen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wusste. Es reicht, dass sie besteht. Ich würde es nicht sofort rumerzählen ...
Lies meine Antwort ruhig nochmal: Gegen eine mögliche Kündigung kann man auch vorgehen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wusste.
Selbstverständlich muss man NACH der Kündigung den Arbeitgeber informieren. Aber auch eine schwangere Betriebsrätin, die im Rollstuhl sitzt, kann gekündigt werden, und diese Kündigung ist auch gültig, wenn sie nicht innerhalb der 2 Wochen dagegen vorgeht und sich dagegen wehrt. Den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren reicht nicht aus.
Es reicht eben nicht, dass die Schwangerschaft besteht. Der AG muss davon wissen, damit der Kündigungsschutz greifen kann, spätestens 2 Wochen nach Kündigung muss das gemeldet werden, sonst greift der Schutz nicht.