Privathaftpflichtversicherung, was bedeutet Schlüsselverlust Miete?
Hey, folgende Frage: Was bedeutet Schlüsselverlust Miete genau?
Selbstverständlich definiert das jeder Versicherer nochmal für sich selbst, allgemein wird aber meist mit dem Schlüsselverlust bei Mietwohnungen geworben. Dann werden die Kosten einer neuen Schließanlage übernommen.
Meine spezifische Frage dazu: Mal angenommen ein Freund von mir hat mal seinen Schlüssel verloren, musste sich dann vorerst selbst Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen und logischerweise das Schloss seiner Haustür provisorisch ersetzen(billiges Schloss gekauft). Das Schloss der Schließanlage ist für seine Wohnung nun zerstört.
Welche Punkte sind zu beachten um den Versicherungsschutz nun beanspruchen zu können? Bzw. Ist das überhaupt noch möglich?
Denn eigentlich ist es ja unvorstellbar nun zu warten bis die Versicherung die Kosten übernimmt(provisorisch ersetzen ist notwendig oder?)
Vielleicht kennt sich jemand etwas besser aus, ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Tipps
5 Antworten
Der Verlust von gemieteten und geliehenen Sachen ist eigentlich ein Haftungsausschluss. (solche Sachen hat man eben so zu behandeln, wie seine eigenen) Dieser Ausschluss ist aber über eine Mehrprämie versicherbar, Meist mit einer Höchstsumme und/oder einer SB-Vereinbarung
Und einfach das Schloss einer Schließanlage zu zerstören, fällt dann wiederum in die verbotene Eigenmacht. Das ist wiederum als "Vorsatz" ausgeschlossen.
Also wenn das tatsächlich passiert ZUERST die Versicherung kontaktieren, DANN handeln
Gut, ich kann die problematik nun etwas besser nachvollziehen, danke.
Das sollte man vorab mit der Versicherung klären. Jede Versicherung hat ihre eigene Vorgehensweise.
Du hast meine Antwort nicht verstanden: Jede Versicherung hat ihre eigenen Regeln.
Die Versicherung stellt dich von Schadenersatzansprüchen des Vermieters frei, wenn du seinen Schlüssel verlierst. Das sind die Kosten für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels und, falls nötig, die Änderung der Schlösser. Nicht gedeckt ist der Schlüsseldienst, damit du wieder in die Wohnung kommst.
Das der Vermieter seinen Schaden ersetzt bekommt, gegen Rechnung natürlich.
Der Mieter kann sich über seine Hausratvers. mit dem Baustein Schutzbrief absichern, was die Notöffnung angeht.
Privathaftpflicht = Zahlt nur den Schaden den anderen entsteht , nicht den Eigenen.
Da würde hier die Hausrat Versicherung einspringen bzw. er muss einen schaden selbst bezahlen.
Da kein Vertrag dem anderen gilt muss man die Verträge im Kleingedruckten Lesen.
Eine Hausratversicherung zahlt ein Schloss, nach einem ERWIESENEN Einbruchdiebstahlsversuch. GANZ SICHER nicht, weil der Bewohner den Schlüssel verschlampt hat.
In diesem Fall ist es ja der Schaden an dem Schloss der Mietwohnung, also der Schaden des Vermieters und bei Schlüsselverlust sollte diese Versicherung ja einspringen, so verstehe ich das.
Allerdings frage ich mich nur in welchen Fällen so eine Versicherung greift. Im Vertrag ist die genaue Formulierung: Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Austausch von Schlössern, wenn Sie Schlüssel verlieren, die Ihnen nicht gehören und die Sie privat benutzen.
NEIN das kann man so pauschal nicht sagen. Selbstverständlich auch nur Kosten in vertretbarem Rahmen (NACH Rücksprache mit dem Versicherer) Selbstverständlich muss bei einem Schlüsselverlust, NICHT die gesamte Schließanlage gewechselt werden.
Da hast du Recht, allerdings war das auch gar nicht die Frage..