private Krankenversicherung - HansenMerkur

5 Antworten

Ich bin selber bei der HanseMerkur privat versichert, habe allerdings einen anderen Tarif, deshalb kann ich dir nur pauschal Auskunft zur HanseMerkur geben.

Ich bin bis dato sehr zufrieden, gerade die Möglichkeit, Arztrechnungen per HandyApp einzureichen, kommt mir sehr entgegen. Sobald ich eine Arztrechnung im Briefkasten habe, fotografiere ich einfach die Rechnung ab und habe i.d.R. das Geld innerhalb einer Woche auf meinem Bankkonto.

Von den Leistungen bin ich bei der HanseMerkur sehr zufrieden, hatte einen Bänderriss im Knie und einen Meniskusschaden, wurde alles sehr schnell und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt, was sowohl schnelle Zahlung als auch ein Kniespezialist anging.

Ich würde mir hier Hilfe von einem auf Krankenversicherungen spezialisierten Versicherungsmakler holen.

Da bekommt du eine optimale Versicherung. Optimal in Bezug auf Leistung und Preis.

Selbst so ein Entscheidung zu treffen kann sehr teuer kommen, bei der falschen Entscheidung, Wen man kein Fachmann ist, kann das auch leicht zu treffen.

Prüfe ggf. auch die HUK Coburg, die ja aktuell mehr als gut überall getestet wird. Viel Glück.

Hallo,

nach den Infos im Kommentar braucht man monatlich nur 50% der Beiträge zu zahlen. Die anderen 50% werden gestundet. Wenn man Leistungen einreicht, sind die 50% seit Beginn des Jahres sofort nachzuzahlen. Behandlungskosten und gleichzeitig Nachzahlung der Beiträge - das kann happig werden.

Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung/Vergrößerung einer Familie" und Verringerung der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, stundenweise Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Krankentagegeld, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.

Die Beiträge für einen evtl. nicht berufstätigen Ehegatten (ohne Alg-Bezug) werden in der GKV grds. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz).

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverz....

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke.

Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?" Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.

In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn das sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das "Maß des Notwendigen" ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr zu einem anderen Unternehmen wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI. Aktuell (2014) beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers 50% des Beitrages, aber maximal 295,65 zur Kranken- und 41,51 zur Pflegeversicherung.

Ähnlich ist es mit dem Steuerrecht. Wenn man niedrigere Beiträge zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit. Bei höheren Beiträgen wird vom Finanzamt nur der Grundbeitrag akezeptiert.

Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166...

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen!

Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

Viel Erfolg bei der Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Danke . Das ist mal wieder eine exorbitant gute Antwort.

@Buerger41

Hallo Buerger41,

Danke für den lobenden Kommentar!

Gruß

RHW

Ich kann deinen Tarif da gar nicht finden?

ich kopier die mal "Teilausschnitte" rein wie er sich zusammensetzt...

AZP 322,56 € Kompakttarif mit 100% Erstattung für ambulante Behandlung, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz u. Kieferorthopädie. Sofortige Stundung i.H. von 50% des Jahresbeitrags bei Leistungsfreiheit. Rückzahlung bei Inanspruchnahme von Erstattungen. Tarifstand: 01.01.2013

PS3 65,98 € Stationärer Tarif 100% Regelleistungen (Mehrbettzimmer, Belegarzt)

Gesetzlicher Zuschlag: 38,85 €

PVN 16,99 €

T43 22,41 € Krankentagegeld ab dem 43. Tag.

HanseMerkur AZP PS3 PVN T43 466,79 € - Selbstbehalt 0€

@cenkster

Erst einmal hoffe ich, dass der Tarifstand noch aktuell ist....gerade bei den Versicherungen ändert sich das sehr oft...

Dann solltest du schauen, ob wirklich alles abgedeckt ist, was du für die nächsten Jahre benötigst und vor allem, ob auch chronische Erkrankungen und Langzeit Behandlung abgedeckt ist. Noch bist du (vielleicht) jung...aber das schützt dich vor Erkrankungen und Unfällen leider auch nicht.

Krankentagegeld ab dem 43. Tag halte ich für ziemlich blödsinnig...denn wann ist man länger als 7 Tage im Krankenhaus bei den heutigen Fallpauschalen..?

Sind auch Kuren und alternative Medizin mit abgedeckt...?

Spitze dich nicht auf die Beitragsrückzahlung...willst du nicht zum Arzt gehen und deine Gesundheit riskieren, nur weil du die Beiträge zurückhaben willst....das ist ein zweischneidiges Schwert...die Versicherungen bieten Beitragsrückerstattung an, um im Ernstfall sich darauf zu beziehen, dass sie eine Leistung nicht bezahlen, weil du nicht zur Vorsorge gegangen bist....Überlegungen, die man sich nicht macht als junger Mensch!

Es ist deine Sache und deine Entscheidung...aber es ist auch deine Gesundheit!

Und...kannst du dir die Versicherung auch noch leisten, wenn es mal nicht so gut läuft? Und im Alter?