Privat ermitteln

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das ist ne ganz einfache sache: ja, er darf. niemand verbietet dir, dein eigentum zu bewachen. und einen straftäter auf frischer tat zu ertappen und festzuhalten, ist sogar gesetzlich gereglet, steht im §127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html) und ist ein sogenanntes jedermanssrecht. und in diesem falle ist das das recht der vorläufigen festnahme. kurzum gesagt /im gesetzestext steht es genauer) kann jeder, der einen täter auf frischer tat bei einer straftat ertappt oder einen täter, der flüchtet, vorläufig festnehmen, wenn die gefahr besteht, das die idendidtät des täters unbekannt bleibt, wenn er nicht festgehalten wird. wenn du also den täter schnappst, DANN darfst du ihn nicht mehr vorläufig festnehmen, dann müsstest du die polizei rufen und denen sagen, wer der täter ist. wenn dir der täter unbekannt ist, dann darfst du ihn bis zum eintreffen der polizei fewsthalten, ausser, er gibt dir vorher seine personaleine freiwillig und diese sind 100%ig echt. denn die vorläufige festnahmen soll ja eher dazu dienen, das die sstrafverfolgungsbehörden wissen, wen sie anzeigen müssen...ist zwar ne blöde situatuon (kennst du den täter nachweislich, dann musst du ihn laufenlassen...blöd sowas....), aber rein rechtlich könnt ihr eudch auf die lauer legen und ihn dann schnappen.

Als ich noch Student war, war ich in einer ähnlichen Lage. Mindestens alle 2 Monate wurde in einem unserer Autos (der Studenten) eingebrochen und das Autoradio gestohlen. Da es sich um einen großen Parkplatz eines Studentemwohnheimes gehandelt hat, haben wir sehr viele Studenten zusammenbekommen, die freiwillig mitgemacht haben. Wir haben einen Wachplan erstellt. Rund um die Uhr. Alle 2 Stunden war Abwechslung. Genau nach Plan. Wer gerade Wache hatte, musste den Parkplatz beobachten, auch nachts. Sobald er den Typen sah, sollte er eine Telefon-Lawine auslösen.

Wir brauchten gar nicht lange zu warten (2 Wochen) und der Typ kam wieder. Es war sogar nur einer. Da wir in der Überzahl waren, haben wir selbst dafür gesorgt, dass er das nie mehr noch einmal macht. Genauer darf ich nicht werden.

klar. man kann doch wohl sein eigentum beobachten und schützen. guck dir § 127 StPO an. du darsft den täter festhalten. du darfst nur keine selbstjustiz üben, indem du den täter selbst "bestrafen" willst.

Klar darfst du dich auf die Lauer legen und jemanden der eine Starftat begangen hat auch festhalten. Nur bringt ihr euch damit selbst in Gefahr. Leute die sowas Ausbauen sind keine Babys, sonders meisten osteuropäische Profibanden. Da kann auch schnell mal ein Messer oder schlimmeres ins Spiel kommen. Am besten bei Sichtung sofort die Polizei anrufen und alles verdächtige rundrum, also auch die Autokennzeichen am besten filmen.

da hst du nicht ganz unrecht...