Privat an gewerbe Vermieten

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Hallo TimmiK, bist Du vom Roten Kreuz? Du bist Vermieter und bietest eine Räumlichkeit an. Der Interessent geht auf Deine Konditionen ein und es kommt ein Mietvertrag zustande. In diesem steht drin das der Mieter sich um alle erforderlichen Genehmigungen im Falle einer gewerblichen Nutzung selbst kümmert und das der Vermieter keine Haftung...übernimmt. Lass dir eine Kaution geben und das war es. Wünsche dir viel Erfolg. Gruß, Peter

Nicht der Mieter muss sich um die Vorschriften, Nutzungsänderung ect. kümmern, sondern der Vermieter ! Du kannst als Vermieter diese Haftung nicht auf den Mieter übertragen, Kaution kassieren und das wars. Ich habe da an meinem Wohnort einige Erfahrungen gemacht,, als ich eine zuvor privat vermietete Immobilie an eine Firma vermieten wollte. Vorsichtshalber habe ich die Nutzungsänderung dem Bauamt gemeldet. Da ich durch die gewerbliche Vermietung Wohnraum reduziert habe,wurde mir mitgeteilt, dass ich eine grössere Summe an die Verwaltung zahlen müsste. Dieser Auflage könnte ich dadurch entgehen, wenn ich nachweise, dass ich anderweitig Wohnraum schaffe, also baue und an privat vermiete. Da Wohnraum immer knapper wird, würde ich davon abraten so vorzugehen, wie du, paulfritzpeter, das dem Fragesteller empfiehlst.

@Ontario

Hallo Ontario, das ist mal eine ganz andere Betrachtungsweise. Besten Dank für den Hinweis. Gruß, Peter

Wenn du als Privatmann eine Immobilie an einen Gewerbetreibenden vermietest, wäre es ratsam das der Behörde vorab mitzuteilen. Ganz abgesehen von mietvertraglichen Vereinbarungen. Es handelt sich in diesem Falle um eine Nutzungsänderung, die normalerweise der Behörde (Bauamt) gemeldet werden muss. Spreche da aus eigener Erfahrung. Wollte auch eine Immobilie die zuvor an private Mieter vermietet war, einer Firma zur Miete anbieten. Habe mein Vorhaben der Behörde gemeldet um späteren Problemen aus dem Wege zu gehen. Die Verwaltung liess mich wissen, dass ich einen Betrag von mehreren 10 000.--€ zahlen muss, weil ich dadurch Wohnraum reduziere. Man würde allerdings von dieser Auflage absehen, wenn ich nachweisen würde, dass ich anderweitig Wohnraum schaffe, Also eine Baumassnahme zur Wohnraumbeschaffung umsetze. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, dass die gewerbliche Vermietung irgendwann von der Behörde entdeckt wird, weil ich das nicht gemeldet habe.

Natürlich darfst du das ! Du solltest nur im Mietvertrag festhalten, dass du nicht zusichern kannst, dass die beabsichtigte Nutzung dort zulässig ist und Mieter sich um alle Genehmigungen kümmert. Dann muss sich der Mieter um evtl. notwendige Nutzungsänderungen kümmern.

Ich will ja nicht das der Mieter auf eijnmnal raus muss, weil was nicht stimmt. Was muss denn normalerweise gemacht werden?

@TimmiK

Je nach dem, was der Mieter da machen will, ist evtl. eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (BauO) notwendig.

Du mußt unter Umständen eine Nutzungsänderung beantragen für eine gewerbliche Nutzung.