Praktikumstelle abgesagt?
Ich lebe in der Schweiz und bin jetzt in der 3 Oberstufe (9. klasse) und alle sind auf Lehrstellen und Praktikumstellen suche . Ich hatte mühe eine Lehrstelle zu finden weil es in dem Beruf wo ich es gerne hätte fast keine gab und habe somit eine Praktikumstelle bekommen, ich war dort 2 Tage und es hat mir sehr gefallen, daraufhin meinte die Chefin ob ich nicht ein Praktikum bei ihr machen möchte (1 Jahr lang) habe natürlich sofort zugesagt. Dann hatten wir ein Termin vereinbart um den Vertrag zu unterschreiben. 1 tag vor dem Termin hatte sie mir eine „Whatsapp nachricht“ geschriebe das sie sich doch überlegt hat keine Prakikumsstelle frei zu geben wegen „Problemen“. 2 Tage später habe ich erfahren das sie eine 22 Jährige Frau eingestellt hat (ich bin 15) und ist das erlaubt ich meine eine mündliche Zusage war das, und das ist ja in der Schweiz schon ein Vertrag.
3 Antworten
Selbst wenn du den Vertrag gehabt hättest in Schriftlicher Form würde es dir nichts bringen.
Man kann einen Arbeitsvertrag jederzeit kündigen mit der 7 Tage Frist und dann wäre er zu Ende. Beim Praktikum in der Probezeit sind die ersten 3 Monate auch eine Probezeit. Man kann dich dann auch Kündigen mit 7 Arbeitstagen. Habe auch ein Praktikum mal gemacht und kenne die Verträge. Sie sind alle nach dem Schweizerischen Arbeitsgesetz gemacht.
Also schau jetzt nach vorne und suche weiter. Es wird schwirig sein das zu beweisen wenn du nur mündlich einen Vertrag hattest.
Achtung, schon mal vorneweg: Ich kenne mich mit Rechtsfragen grundsätzlich nicht aus und habe bloss ein wenig recherchiert.
Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Das Problem ist, dass du beweisen musst, dass es einen mündlichen Vertrag gegeben hat, was meist nicht so einfach ist, weil es keine Zeugen oder Mails oder so etwas gibt. Du hast aber geschrieben, dass die Chefin dir eine Nachricht geschrieben hat, worin steht, dass sie doch keine Praktikumsstelle vergeben. Womöglich weist das auf euren mündlichen Vertrag hin?
Hier mal eine Quelle zu dem, was ich gerade geschrieben habe:
https://blog.100000jobs.ch/de/2016/03/ist-eine-muendliche-zusage-gueltig/
Ein Problem könnte aber das sein, was bei folgendem Link steht:
"Vereinbaren zwei Parteien, dass Sie einen Vertrag schriftlich ausfertigen wollen, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Vertrag erst mit der Unterschrift verbindlich sein soll."
Ist das der Fall, gilt die mündliche Zusage wohl noch nicht als Vertrag …
Ich weiss also leider nicht, was bei dir genau der Fall ist. Mein Tipp wäre, dass du die Chefin einfach mal mit dem Ganzen konfrontierst und ihr sagst, dass ihr schon eine Abmachung hattet und du dich darauf verlassen hast.
Viel Glück!
Na ja: Wenn sie Per WhatsApp absagt, ist das schon ein Starkes Indiz, dass etwas abgemacht wurde!
Was ist denn das für ein Beruf, der selten ist? Warum willst Du ein Praktikum machen? Eine Lehre wäre besser. Was willst denn jetzt machen, ihn/ Sie verklagen?,,^^ Weiter schnuppern und sonst gib es ja noch das 10te Schuljahr.
So ist es im Leben. Man bekommt nicht alles. Und jetzt heisst es weiter schauen. Notfalls 10te Schuljahr machen.
Es ist Tierpflegerin oder tiermedizinische Praxisassistentin
und nein nicht verklagen ich wollte einfach nur wissen ob man das machen darf weil ich sehr am boden zerstört gewesen bin weil mir das Praktikum sehr viel bedeutet hat und alle aus meiner klasse schon etwas gefunden haben ... ich werde jetzt aber eine art 10 Schuljahr machen, es heisst Vorlehre