Praktikumsstelle abgesagt, Arbeitgeber akzeptiert absage nicht, was nun? Komplizierter Sachverhalt.
Guten Tag zusammen, folgender Sacherverhalt:
Max Mustermann (M) hat bei einem schweizer Unispital eine Praktikumsstelle über den Zeitraum von 8 Wochen. Vertrag ist unterschrieben, monatl. Gehalt würde um die 1000SF betragen. Jetzt möchte M aber die Stelle nicht antreten und sagt daher zwei Monate vor Antritt der Stelle ab. Diese Absage wird vom Unispital nicht akzeptiert, da der Vertrag bindend wäre, es wird auf Antritt der Stelle bestanden. Nachvollziehbar, pacta sunt servanda.
Jetzt schaut sich M den unterschriebenen Vertrag an und findet keinerlei Hinweise darauf, was passiert, sollte eine Seite ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch sind nirgendwo etwaige Kündigungsfristen o.Ä. erwähnt. Es könnte also sein, dass dies durch ein allg. gültiges Gesetz geregelt ist (schweizer Recht, oder deutsches?).
Die Frage ist jetzt: Womit muss M rechnen, wenn er die Stelle dennoch nicht antritt, also Vertragsbruch begeht? Gilt dabei schweizer Recht, oder deutsches (M ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland, wo ist die Gerichtsbarkeit, käme es zu einem Rechtsstreit?)? Macht sich M womöglich schadensersatzpflichtig?
Es wäre nett, wenn Leute schreiben, die in diesen Dingen bereits Erfahrung haben. Ich weiß, dass hier niemand ein fundiertes Rechtsgutachten abgeben will/kann. Auch, dass hier niemand in die Verantwortung genommen werden kann. Einfach nur ein paar Gedanken diesbezüglich wären super.
Vielen Dank.
4 Antworten
Das Unispital könnte höchstens einen - detailliert und konkret nachzuweisenden - Schadensersatz geltend machen.
Dies halte ich jedoch schlicht für unmöglich, da Praktikanten keine Chefärzte, Geschäftsführer o. dgl. sind, für deren kurzfristigen Ersatz ein teurer Headhunter engagiert werden müsste oder der Betrieb in wirtschaftliche Notsituationen geraten könnte.
Ein Praktikant ist eben "nur" ein Praktikant!
Alles Andere wäre lacherlich!
Das ist in der Tat, was ich mir auch gedacht habe. Fakt ist, dass, nach einigen E-Mails hin und her, in denen ich einige Dinge in der Abmachung angezweifelt bzw. in Frage gestellt habe, sich die Sache dann doch recht schnell erledigt hatte.
Es gab keine rechtliche Handhabe und die Forderung auf Erfüllung des Vertrags war, wie leider des öfteren zu erleben, einfach eine kleine Drohgebärde.
Wir sind so verblieben, dass sie mir für meinen weiteren Weg alles Gute wünschen, und ich ihnen auch.
Insofern beste Antwort und zutreffende Einschätzung. Danke auch.
Im Zweifel kann es schadensersatzpflichtig gemacht werden, das heiß er muß die Kosten für einen Anderen, der gesucht und eingesetzt wird aufkommen.
Eine Zeitarbeitsfirma ist ganz bestimmt teurer als ein Praktikant
Das stimmt wohl, aber es ist durchaus davon auszugehen, dass es noch viele andere, gleichqualifizierte Bewerber für die Stelle gab, womit der Schaden eher recht übersichtlich sein dürfte. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass kein großer Selektionsprozess vorausging.. Weiters müsste es doch am Arbeitgeber sein, einen tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Es kann ja nicht legitim sein, nun die Stelle einfach für das dreifache Gehalt auszuschreiben und dann dem Beklagten einen Schaden von 2000SF zur Last legen (nur mal als Beispiel).
aber es ist durchaus davon auszugehen, dass es noch viele andere....
Das müsstest Du mE schlüssig darlegen. Wenn es fix gehen muß wird eher die ZAF angerufen.
Das es so einfach für die ZAF ist habe ich auch nicht gesagt. Aber es besteht die Gefahr.
Sorry das ich so salopp geantwortet habe.
Ich nehme hier nichts persönlich, Rede und Gegenrede sind doch das, was eine Diskussion ausmachen, nicht wahr?
Ich danke Ihnen für Ihre Denkanstöße.
Die Gerichtsbarkeit liegt bei dem Spital. Und deutsches Recht wird in der Schweiz nicht angewendet.
Wenn in Deutschland ein Ausländer Rechtsschwierigkeiten hat kann er ja auch nicht das Gesetzbuch aus Jugoslawien heranziehen.
Wieso liegt der Gerichtsstand dann in der Schweiz? Müsste es nicht beim womöglich Beklagten liegen (nach EuGVÜ wäre es z.B. so, aber ich denke nicht, dass das im Bezug auf die Schweiz gilt...ist ja nicht in der EU)?
Denn eine Gerichtsstandsvereinbarung findet sich ebenfalls nicht im Vertrag.
Der zweite Teilsatz ist mir auch bewusst, aber hier liegt die Sache doch irgendwie differenzierter, oder?
Ähm Du bist in der Schweiz ein ganz einfacher Ausländer.....
Ja, aber ich bin nicht in der Schweiz. Es geht ja um den Gerichtsstand im Zivilrecht. Dort gilt für gewöhnlich der Grundsatz actor sequitur forum rei, also der Gerichtsstand ist beim Beklagten, das wäre M, da ja das Unispital auf Erfüllung klagen würde.
Eigentlich ist es ja egal wo. Die Frage ist eher nach welchem Recht.
Ganz bestimmt nicht nach dem Recht in M
Stimmt, das ist eben eine sehr entscheidende Frage. Festgelegt ist nichts. Ist es dann strittig? Man könnte sicher für und wider argumentieren. So oder so wäre es aber eine Frage, die eigtl. geklärt werden müsste, bevor man prozessiert, nicht wahr?
das mag strittig sein, Du bist ja nicht einverstanden.
Aber der Vertrag ist nach Schweizer Gesetzen geschlossen. Das beantwortet mE diese Strittigkeit.
Ich weiß nicht, ob Dir das wirklich hilft
http://www.arbeitshilfen.ch/Thema/Arbeitsvertrag/158-Muster-Praktikumsvertrag
Gerichtstand ist aber mit ziemlicher Sicherheit die Schweiz.
viel Glück L.G.
Tut mir leid, aber das hat mir im konkreten Falle nicht geholfen.
Aber danke trotzdem.
Aber welcher Schaden entsteht, wenn ein anderer zu exakt den gleichen Bedingungen eingestellt werden kann?
Dass zusätzlicher Aufwand entsteht, vor allem verwaltungstechnischer Art, scheint plausibel. Aber einen weiterreichenden Schaden sehe ich eigentlich nicht, oder?