Post vom Gerichtsvollzieher wegen den Unterhaltschulden, wie geht das nun weiter?

3 Antworten

Sie wohnt noch bei der Mutter und soweit ich weiß macht sie noch bis
Juli 2017 was auf einer Hauswirtschaftsschule. Da ich kein Kontakt mehr
habe kann ich mich nur auf Infos von Ihrer Patentante verlassen.

Mit nichten. Wenn das volljährige Kind weiterhin Unterhalt haben will, habe sie natürlich ein Auskunftsrecht. Insbesondere spielt bei Volljährigen Kindern auch das Einkommen der Mutter eine Rolle, da nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Ferner erhöht sich der Selbstbehalt, sofern das Kind nicht mehr zur Schule geht auf 1300€.

Sofern die Tochter noch einen Titel hat ( dieser also nicht bis zum 18 Lebensjahr befristet ist), wäre dieser herauszufordern bzw. eine Anpassung des zu verlangen.




Du weißt aber, dass Deine Tochter über den 18. Geburtstag hinaus Unterhalt zu bekommen hat?

Bis zum Ende der ersten Berufausbildung...

Das Jugendamt will sehen wie viel Du verdienst, der aktuell fällige Unterhalt an die Tochter geht vor Unterhaltsschulden.

Nun ja, wenn Du ausreichend verdienst, dann mußt Du in Raten zurückzahlen.

Ja ich zahle ja auch seit Februar noch den vollen Unterhalt an sie. Kein Ding. Also ich will eigentlich auch nur wissen ob der GV gleich pfändet oder eine Ratenzahlung vorher noch ausgemacht werden kann. 

@Nubbine

Wohnt sie noch bei der Mutter?

Macht sie eine Ausbildung, Schule oder Studium?

@Menuett

Sie wohnt noch bei der Mutter und soweit ich weiß macht sie noch bis Juli 2017 was auf einer Hauswirtschaftsschule. Da ich kein Kontakt mehr habe kann ich mich nur auf Infos von Ihrer Patentante verlassen. 

Wie es immer weitergeht. Wenn Du Geld hast, dann wird das gepfändet. Wenn nciht, dann schaut der Gerichtsvollzieher nach Dingen wie TV. Computer, Auto was pfändbar sein könnte. Wenn das auch nicht, dann musst Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben.