Post öffnen von Ehepartner, legitim?
Ist es legitim, wenn eingehende Post von Behörden von mir als Ehepartner geöffnet wird ?
Mittlerweile hat sich das Verhältnis etwas eingetrübt.
Bislang war es immer so, das ich mich um alle Angelegenheiten gekümmert habe. Dies ist schon den unzureichenden Sprachkenntnissen über die vergangenen zwei Jahre geschuldet.
Überdies leben wir in der Zugewinngemeinschaft und in einer Wohnung zusammen.
Über Kontovollmacht, Vollmacht Krankenversicherung verfüge ich ebenfalls.
8 Antworten

Nein, auch von deinem/r Ehepartner*in hast du die Post nicht zu öffnen....

Nein, das Postgeheimnis gilt auch unter Ehegatten. Nur mit entsprechender Vollmacht (sei sie behördlich oder privat) oder der Einwilligung des Ehegatten darf dessen Post geöffnet werden. Beides hast du nicht..

natürlich nicht -- auch wenn manche das anders sehen mögen bedeutet Ehe nicht die komplette Selbtaufgabe incl. aller Grundrechte.

Mittlerweile hat sich das Verhältnis etwas eingetrübt.
Grundsätzlich: Nein
außer habt Euch gegenseitig das Einverständnis dazu gegeben.
Dennoch würde ich es auch dann nicht machen.

wenn es persönlich adressiert ist , also nicht beide Namen drauf stehen würde ich das nicht öffnen
