Poolüberdachung genehmigungspflichtig?
Wir haben im Garten einen Pool, der derzeit mit einem klassischen Pool"rollo" abgedeckt ist. Nun haben wir uns entschlossen die Poolabdeckung durch eine Schwimbadüberdachung (ähnlich einer kleinen Halle) zu ersetzen. Diese Poolüberdachung misst in der Mitte ca 1,50m Höhe. Benötigt man hierzu eine Genehmigung vom Bauamt oder können wir die ohne anbringen lassen? Wer kann mir dazu helfen.
5 Antworten
Hallo Randysteve, ich wäre an Deiner Stelle vorsichtig und würde bei der Gemeinde / Stadtverwaltung nachfragen. Ab einer gewissen Höhe (je nach Bundesland), ist es eine bauliche Veränderung und daher genehmigungspflicht. Hast Du schon mal daran gedacht eine niedrigere Poolüberdachung zu nehmen? www.poolexperte.de bietet eine große Auswahl an besonders flachen Schwimmbadüberdachungen an. Diese Einzelanfertigungungen sind zwar teurer, aber durch die niedrige Bauweise wärmt sich das Wasser schneller auf und Du kannst im Frühjahr viel früher in Dein Becken hüpfen.
Du kannst auf deinem Grundstück ein "Carport" mit einer Länge von max. 15m genehmigungsfrei bauen
in deutschland braucht man doch für so gut wie alles ne genehmigung :)
Hängt scheinbar auch von der Lage auf dem Grundstück ab (http://www.xn--pool-berdachung-3vb.org/pooluberdachung-genehmigungspflichtig/).
Das sagt wiki dazu: Im Gegensatz zu einer Poolabdeckung kann es sich bei einer Poolüberdachung, abhängig vom Bundesland, um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handeln. Grundsätzlich fallen konventionelle Überdachungssysteme im Regelfall nicht unter die bis 100m² Grundfläche baugenehmigungsfreie Kategorie "luftgetragene Überdachung"[4], sondern möglicher Weise unter die Kategorie "fliegende Bauten"[5]. In der BayBO [6] bspw. ist dieser Fall nicht explizit geregelt, entsprechend ist ein Gespräch mit der Baubehörde anzuraten.
Sprich man wird nicht drum rum kommen das mit den Behörden zu klären...
So eine klare Antwort hatte hier ja leider niemand. Hier gibt es noch einen nützlichen Link mit Tipps, aber im Endeffekt ist auch hier der Tipp, dass man beim Bauamt fragen sollte: http://schwimmbadueberdachungen.org/baugenehmigung-fuer-schwimmbadueberdachung/
ich würde mich auf alle fälle erkundigen bevor ich mit bauen anfange. bei nichtgenehmigung lassen die dich auch alles wieder abreißen und du bekommst ein strafe
dafür aber nicht