Polizist werden mit mehreren Anzeigen?
Hallo liebe Gutefrage.net Community.
Hab meine 3 Jährige Ausbildung beendet und den erweiterten Realschulabschluss erhalten. Würde mich gern für die Polizei im Mittleren Dienst bewerben. Leider hatte ich schon 2 Anzeigen. Eine mit 11 oder 12. Hab mit Freunden eine Rutsche zerstört. Da ich zudem Zeitpunkt nicht strafmündig war mussten meine Eltern den Sachschaden nicht bezahlen.
Muss ich diese Straftat eigentlich Angeben?
Und eine weitere vor zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Anzeige wurde fallengelassen , weil das eher ein Missverständnis war.
Irgendwie nehmen mir die zwei Anzeigen die Moral Weg für den EAV zu lernen da ich bestimmt Aussortiert werde ^^
Kann ich noch Polizist werden?
Mfg
12 Antworten

Da ich zudem Zeitpunkt nicht strafmündig war mussten meine Eltern den Sachschaden nicht bezahlen.
Regelmäßig müssten die Eltern deinen angerichteten Schaden nicht bezahlen. "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt in den seltensten Fällen.
Die beiden Taten als 11- oder 12-jähriger interessieren niemanden.
Bei den beiden letzten Straftaten kam es zu keinem Urteil. Somit ist dein BZR und dein Führungszeugnis sauber, und die eingestellten Verfahren sind "nur" beim Staatsanwalt registriert. Auch gibt es einige Pol-Register, in denen du stehen könntest. Aber diese alle möglichen Eintragungen sollten zu keiner Ablehnung führen.
Ich würde sie aber, wenn es um das Leumundszeugnis geht, fairerweise angeben. das ist besser, als wenn es später beim Nachforschen bekannt wird.

Das wäre ja fatal. Da könnte ich ja durch eine Anzeige und das dadurch gestartete Ermittlungsverfahren verhindern, dass jemand, den ich nicht leiden kann, Polizist wird. Ich kenne das so, dass man nicht eingestellt wird, solange ein Verfahren läuft.

Solange ein Verfahren läuft, können wir nicht befördert werden. Wie gesagt, zur Einstellung reicht eine Anzeige, die nicht im Freispruch endete...

Hallo,
wichtig wäre noch zu wissen, in welchem Bundesland du dich bewerben willst.
Ich kann nur von meinen Erfahrungen in Bayern und Baden-Württemberg schreiben:
Hier ist es unerheblich, ob du vorbestraft (was du nicht bist) oder nicht. Sobald du eine Anzeige hast und nicht freigesprochen wurdest, ist eine Einstellung bei der Polizei nicht mehr möglich (das gilt auch, wenn die Anzeige wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt wurde!).
Ich vermute, dass das in anderen Bundesländern ähnlich ist, sorry für die schlechte Nachricht :-(
Aber da ich das wie gesagt nicht für alle Bundesländer weiß, schau doch einfach mal im Internet nach "polizei *Bundesland* einstellungsvoraussetzungen". Da kriegst dann auch immer die Telefonnummer von dem für dich zuständigen Einstellungsberater, der kann dir das dann mit Sicherheit sagen. Ist nur ein Anruf :)
Ob du die Straftaten angibst, oder nicht, ist unerheblich. Die Polizei schaut natürlich vor dem Verschicken der Prüfungseinladungen in ihrem eigenen System nach...
Daher rate ich einfach mal dazu, die Straftaten anzugeben und dazu zu schreiben, dass diese eingestellt wurde etc. ... Quasi Flucht nach vorne.
Viel Erfolg!

Ich kenne das nur so, dass man nicht Polizist wird, solange ein Ermittlungsverfahren läuft. Wenn das in Bayern so ist, könnte man ja böswillig eine Einstellung verhindern.

Deswegen empfehlen in so einem Fall die Einstellungsberater, dass man auf jeden Fall ein Gerichtsverfahren zwecks Freispruch anstreben soll.
Aber ja, du hast vollkommen Recht!
Meine Anzeige wurde leider wegen mangelnder öffentlicher Interesse eingestellt. Werde es trotzdem versuchen.
Danke für die Antwort !

Klaro kannst du dich bewerben!
In welchem Bundesland möchtest du die Ausbildung für den mittleren Dienst machen? Erkundige dich nach den Vorraussetzungen auf der Seite der Polizei. Viel Erfolg.
Bei uns in Bayern ist es ja tatsächlich so, dass bereits die bloße Anzeige ohne Freispruch ein Ausschließungsgrund ist...