Darf mich ein Polizist zu einem Drink einladen?

17 Antworten

Nunja, ich weiß nicht, wie das rechtlich geregelt ist. Aber hast du dich belästigt oder eingeschüchtert gefühlt? Dann kannst du definitiv auch dagegen vorgehen. Aber ich meine... wenn der Polizist nett war und jetzt nicht aufdringlich, sollte das ja kein Problem sein, oder? 

Wie meine Vorschreiber schrieben: Auch Polizisten haben Dates und wenn ihnen nunmal bei der Arbeit jemand hübsches auffällt und die Chemie stimmt, wäre es doch traurig, wenn er die Person nicht ansprechen dürfte :-)

Hallo Helizzra,

rechtlich gesehen darf Dich ein Polizeibeamter jederzeit auf einen Dringk einladen. Dabei ist es unerheblich, ob er sich gerade im Dienst im Dienst oder ob er sich außerhalb des Dienstes befindet.

Rechtliche Folgen hat er nicht zu befürchten. Allenfalls könnten seine Kollegen oder sein Chef es für angebracht halten, wenn ein uniformierter Polizeibeamter so eine Einladung ausspricht. Aber auch wenn das der Fall ist, gibt es keine rechtliche Folgen für den Polizeibeamten. 

Schöne Grüße        
TheGrow

Ja, wenn er dann Dienstschluss hatte. :)

Natürlich. Er darf nur keinen Alkohol im Dienst trinken. Als ich für die Presse gearbeitet habe hatten wir mal einen etwas komplizierteren Fall und ein Polizist musste mir ziemlich viel erzählen und erklären und da habe ich gefragt ob wir nicht einfach in der Kneipe um die Ecke einen Kaffee trinken gehen (hat draussen geregnet usw.) Das war kein Problem. Der war auch im Dienst. Natürlich kannst du nicht erwarten dass ein Polizist im Dienst jetzt jederzeit mit dir Kaffee trinken geht. 

Also im Dienst darf ers eigentlich nicht...verstoß gegen die Dienst- und Folgepflicht...aber er kann dich im Dienst fragen.

@AssassineConno2

Also im Dienst darf ers eigentlich nicht...

Doch, er darf, wenn es kein Alkohol ist.

verstoß gegen die Dienst- und Folgepflicht...

Er darf auch im Dienst sich was zum Trinken (nicht alkoholisch) oder Essen bestellen ist nicht verboten, genauso ist es auch nicht verboten, wenn er jemanden zu einem Drink (nicht alkoholisch) oder Kaffee einlädt.

Solange er seinen Dienst nicht vernachlässigt, sprich Notrufe ignoriert oder Anforderungen der Leitstelle nicht nachgeht, ect. ist es in Ordnung.

kommt darauf an, ob er dienstlich oder privat unerwegs ist. bei der letzteres darf er das.