Polizeiliches Führungszeugnis: Einträge bei häufigem Schwarz fahren?

6 Antworten

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Hallo...ich wurde vor 4 Jahren innerhalb eines Jahres 3 mal beim Schwarzfahren erwischt...habe jedes mal brav meine 40 Euro Strafe gezahlt und trotzdem kam Post von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft,das ich eine Beförderungserschleichung begangen habe und wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 365 Euro verurteilt! Wäre dafür auch fast für 15 Tage in den Bau gewandert,weil ich dies anfangs nicht zahlen wollte! Konnte mich aber Gott sei dank mit der Staatsanwaltschaft auf eine Ratenzahlung einigen! Also nur so als kleiner Tip am Rande,konzentrier dich in Zukunft mehr und kauf dir lieber ein Ticket!Ich bin heute auch um einiges schlauer!!!

Keyboardfan 
Fragesteller
 21.01.2011, 16:51

Na, dann weiß ich ja, was mir vermutl. in Kürze blüht! Bin vor kurzem auch schon wieder erwischt worden! Habe auch immer bezahlt! Oh mann, will noch gar nicht dran denken!

Ist ja eigentl. nicht fair! Nirgendwo wird man darauf hingewiesen, dass man so eine Summe hinterher als Strafe bezahlen muss! Überall ist nur von "Erhöhtem Fahrentgelt" die Rede! Da denkt man doch, dafür, dass man immer brav bezahlt, die Sache wäre gegessen! (wurde mir auch immer gesagt: "Zahlen Sie lieber gleich, ...").

Ins Führungszeugnis wird es nicht eingetragen, aber vielleicht solltest Du lieber ein Konzentrations Trainig machen dann passieren Dir solche Sachen nicht mehr. Ist ja auch üblich das man ständig " vergisst sich ein Ticket zu kaufen".

silas1963  12.10.2017, 09:19

 Natürlich ist das im Führungszeugnis eingetragen es steht dann drin erschleichen von Leistungen und wie oft man sich Leistungen erschlichenen hat.  Weißt das jetzt zufällig, weil im Umfeld jemand ein Zeugnis brauchte der vorher häufiger schwarz gefahren ist, und es steht im Führungszeugnis. 

Das kommt nicht ins Führungszeugnis, du solltest aber durchaus damit rechnen, dass da was ganz anderes auf dich zukommt. Häufig ist zwar eine sehr verschwommene Formulierung, aber es könnte durchaus sein, dass dir eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen ins Haus steht, siehe auch Strafgesetzbuch § 265a. Und ich muss einem meiner Vorschreiber widersprechen, "schwarz fahren" ist keinesfalls eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die dir irgendwann so richtig die Zukunft verhageln kann. Also kauf dir in Zukunft besser einen Fahrausweis, sonst könnte es sehr bald richtig teuer und unangenehm werden.

Keyboardfan 
Fragesteller
 20.01.2011, 15:26

Auch, wenn ich meine Strafe ("erhöhtes Fahrentgeld") umgehend jedes Mal überwiesen habe?

Im polizeilichen Führungszeugnis stehen nur Vergehen für welche man rechtskräftig verurteilt wurde. Also: Wo kein Richter, da kein Eintrag im Führungszeugnis.

Mal davon abgesehen, dass die Ausrede ziemlich blöd ist, ist Schwarzfahren eine Ordnungswidrigkeit. -> kein Eintrag!

jakkily  18.03.2011, 12:51

Schwarzfahren ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.

 

So viel  von mir dazu...

 

lg, jakkily

silas1963  12.10.2017, 09:21

 Und es steht wohl im Führungszeugnis wenn man mehrmals schwarzgefahren ist. Erschleichung von Leistungen.  Fand keine Verurteilung statt  aber die Strafe wurde in Ratenzahlung gezahlt.