Polizeikontrolle mit BTM Eintrag (?)

4 Antworten

Ohne VERDACHT dürfen Polizisten in solchen Fällen nicht tätig werden ( obwohl vielleicht denkbar wäre das sie "alte" Protokolle einsehen können .. aber wenn die Äusseren Anzeichen ( keine Pupillen Erweiterung etc. ) NICHT vorhanden sind wird nichts passieren ... und sollte ein Urintest erforderlich sein würde ich ihn machen ( wenn nichts dagegen spricht ) besser als ein erzwungener Bluttest

Teilnahme an Schnelltests wie Schweiß-, Speichel und Urinkontrollen darf von Betroffenen abgelehnt werden.

Vom Richter angeordnete Blutproben gibt es nur bei hinreichenden Verdachtsmomenten berauschten Fahrens (Rote Ampel "übersehen", Schlangenlinien-Fahren, körperliche Ausfall-Erscheinungen.)

Hilfreich ist es sich dieses Video anzuschauen:

welchen Aufforderungen der Beamten ich folge zu leisten habe und welche Rechte mir zustehen.

Nur auf Grund irgendwelcher Einträge wird keine Maßnahme getroffen.

Falls Dir im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Drogenschnelltest angeboten wird, kannst Du dies ablehnen. Ein solcher Schnelltest ist, ebenso wie z.B. ein Atemalkoholtest, freiwillig.

Ein solches Angebot kommt aber nicht einfach mal so und aus reiner Langeweile, sondern weil der Polizeibeamte irgendwelche Anzeichen festgestellt hat und davon ausgeht, dass der Test positiv sein könnte. Deshalb ist die Konsequenz eines abgelehnten Tests, dass eine Blutentnahme durchgeführt wird. Diese ist dann nicht mehr freiwillig.

Mal eine andere Sache. Du kannst bei der Polizei mittels eines Schreibens einfordern, dass die die über dich vorliegenden Daten löschen. Musst dich nur an die zuständige Landesstelle wenden. Wenn die keinen Grund nachweisen können warum sie unbedingt die Daten über dich brauchen, werden sie diese löschen müssen.

Was die Verkehrskontrolle angeht, kann ich nur sagen ich weiß nicht was sie dürfen, aber zum einen hat man den Eindruck, dass für die Polizei Anzeige und Verurteilung synonyme sind und zum anderen, denke ich, dass das denen die Anzeige als Verdachtsmoment genügt.