Polizeikontrolle Drogentest und Blutabnahme; Legal?

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Hey Ynitram,

so eine Polizeikontrolle ist natürlich eine unangenehme Situation. Sie haben die Verkehrskontrolle bei dir gemacht und dabei dann bemerkt, dass du die "Tests" nicht wirklich ausführen konntest, es mag vielleicht durch deinen anstrengenden Arbeitstag gekommen sein, kann aber auch andere Ursachen haben und von diesem Punkt haben es die Beamten gesehen. Der Verdacht auf Drogenkonsum stand im Raum weshalb die Blutabnahme angesprochen wurde. Grundsätzlich wird der "Pinkeltest" vor Ort angeboten (allerdings nur bei Männern) damit schneller ein Ergebnis vorliegt, wenn der Test negativ ausfällt, dann ist alles gut und die Person darf weiterfahren. Es muss aber immer darauf hingewiesen werden was der Test für Folgen hat oder haben kann und dass er freiwillig ist. Wenn sich der Probant weigert, den Test nicht ausführen kann (so wie du) oder der Test positiv ausfällt muss eine Blutentnahme auf der Dienststelle angeordnet / durchgeführt werden.

blablabla und Juristischen gefasel.

Du hättest am besten besser bei dem "Blabla und juristischem Gefasel" aufgepasst, denn das war deine Belehrung, über die Rechte die du bei dieser Prozedur hast. U.a. dass du den Bluttest nicht freiwillig machen musst, du dich nicht selbst belasten musst, du dir einen Anwalt nehmen darfst usw.

ich war überrumpelt und musste ja sagen, da ich das juristische gefasel nicht verstanden hatte.

Wenn man etwas nicht versteht, dann fragt man nach, das wurde einem schon in der Sesamstraße erzählt. Noch einmal du musstest nicht ja sagen. Dadurch, dass du der Maßnahme eingewilligt hast, brauchten sie keine Eingriffsermächtigung mehr, da du den Test ja freiwillig mitgemacht hast, folglich brauchten sie auch keinen richterlichen Beschluss um dir Blut abnehmen zu dürfen. Hättest du >>nein<< gesagt, hätten sie einen Richter konsultieren müssen, der dann darüber entscheiden hätte müssen ob ein Grundrechtseingriff (körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, allgemeine Handlungsfreiheit) gerechtfertigt sei und ob es dem Gesetz entspricht dir Blut abzunehmen. Vermutlich wäre er zwar auch zu einem positiven Ergebnis gekommen, aber die Hürde ist eine deutlich höhere.

Fraglich ist allerdings warum sie dir nicht die Fahrzeugschlüssel abgenommen haben, wenn sie den Verdacht hatten, dass du unter Drogeneinfluss Auto fährst. Das Widerspricht ein wenig den Aufgaben der Polizei.
Wenn es die Umstände erfordern dürfen sie dir auch den "ganzen Abend klauen", denn sie haben keinerlei Einfluss darauf wie lange der Arzt benötigt um zur Dienststelle zu kommen. Jedoch darfst du ohne richterliche Anordnung nicht länger festgehalten werden als die Maßnahme dauert oder aber du musst spätestens bis zum nächsten Tag einem Richter vorgeführt werden der über Haftgründe entscheidet.

Was die Kosten angeht brauchst du dir keine Sorgen machen, die hat der Staat zu tragen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

Das du nicht pinkeln konntest war das Beste was dir passieren kann. Im Blut ist das höchstens 24 Stunden nachweisbar, im Urin mehrere Tage (in deinem Fall) bis Monate. Das Problem könnte jetzt sein, dass du den Konsum zugegeben hast. Wenn du Pech hast meldet die Polizei das der Führerscheinstelle, was unangenehme folgen für dich haben könnte (Führerschein Entzug, MPU = Kosten von mindestens 1000€).

Wenn man was gemacht hat was ein paar Tage her ist, man aktuell jedoch nicht unter Drogeneinfluß steht: IMMER den Urintest verweigern und zur Blutentnahme. Auf das Nachbohren der Polizei garnicht erst eingehen. Das mag zwar unangenehm sein und in der Regel damit damit enden das man an dem Tag nach Hause läuft, aber immerhin kann man seinen Führerschein behalten.

Das du nicht pinkeln konntest war das Beste was dir passieren kann. Im Blut ist das höchstens 24 Stunden nachweisbar, im Urin mehrere Tage (in deinem Fall) bis Monate.

Wer hat dir das denn erzählt? Stimmt nicht!

"Im Blut ist das höchstens 24 Stunden nachweisbar, im Urin mehrere Tage (in deinem Fall) bis Monate."

Wie soll das denn gehen? Urin wird gebildet, indem Blut filtriert wird. Wenn der nachzuweisende THC-Metabolit nicht im Blut enthalten wäre, wie sollte er dann in den Urin gelangen?

Du musst so einem Bluttest erstmal nicht zustimmen.Auch keine Aussagen über Drogenkonsum machen. Dass sie dich einfach so wieder auf die Strasse gesetzt haben find ich auch seltsam.

Ich denke wenn du wirklich vor knapp 2 Wochen die letze Tüte geraucht hast,hast du nichts zu befürchten.

Da hatten wohl ein paar Beamte Langeweile.Würd mir an deiner Stelle ernsthaft überlegen eine Beschwerde gegen die zu machen.

Tja... die Verdachtsmomente waren da. Vor allem da du deinen Drogenkonsum schon zugegeben hast.

Falls du es noch nicht wusstest... der Besitz (Konsum setzt Besitz voraus) von Drogen ist verboten. Wer Konsumiert darf kein Auto fahren.

Das Vorgehen der Beamten war soweit in Ordnung... wenn du etwas nicht verstehst frag nach...

Hoffentlich ist dein Lappen erstmal weg... ich will keine Drogenkonsument auf unseren Straßen.

Kurz nach 1 Uhr war ich wieder bei meinem Auto und fuhr nach Hause.

Haben dir die Beamten nicht die Weiterfahrt untersagt. bei uns (in Niedersachsen) wird das so gemacht... es bestand ja der Verdacht dass du unter Drogeneinfluss stehst.

Ich denke nicht, dass das Handeln der Beamten allzu korrekt war, weil ich erst jetzt im nachhinein verstehe, dass es Ihnen in keiner Weise darum ging die Straßen sicherer zu machen oder ähnliches, sondern nur um Ihre Zahlen, Statistiken und Leistungen! Um etwa vor Ihrem Chef zu glänzen.

Hoffentlich ist dein Lappen erstmal weg... ich will keine Drogenkonsument auf unseren Straßen.

In dieser Verkehrskontrolle ging es darum Menschen rauszuziehen, welche im Rausch sind. und wenn mein letzter "Rausch" 2 Wochen zurück liegt kann man wohl kaum von Drogenkonsum im Straßenverkehr reden. Außerdem hat schon so gut wie jeder einmal Mariuhana geraucht und wenn sie dich Fragen und du sagst du hättest mal probiert, dann wirst du sofort als Konsument abgestempelt! Leider konntest du auch keinen Urintest machen, und jetzt hast du einen Bluttest gemacht. Würdest du dir dann selber auch den Lappen wegnehmen?

@Ynitram

Ich denke nicht, dass das Handeln der Beamten allzu korrekt war,

Doch, war es!

und wenn mein letzter "Rausch" 2 Wochen zurück liegt kann man wohl kaum von Drogenkonsum im Straßenverkehr reden

Doch, auch das kann man!

Außerdem hat schon so gut wie jeder einmal Mariuhana geraucht und wenn sie dich Fragen und du sagst du hättest mal probiert, dann wirst du sofort als Konsument abgestempelt!

Hat nicht "fast jeder" und außerdem bist du Konsument und wurdest nicht abgestempelt. Autofahren und Drogen nehmen geht nicht zusammen.

Würdest du dir dann selber auch den Lappen wegnehmen?

Ich nehme keine Drogen!

Was ich dir noch nicht geschrieben habe... wenn der Bluttest positiv ausfällt gibt es Nachricht an die Fahrerlaubnisbehörde... viel Spaß

@freede

man oh man freede....bei dir rauchts aber gewaltig viel mehr als bei jedem dauerkiffer :-D :-D

@linzus

Genau. Danke für diesen qualifizierten Kommentar.

Welche Aussage stört dich denn?

  1. Ein bloßer Verdacht ohne konkrete Anhaltspunkte reicht nicht aus, um im Verlaufe einer Verkehrskontrolle dem Fahrer Koodinationsübungen abzuverlangen (es sei denn der Fahrer ist jung, unerfahren und stimmt den abverlangten Übungen "freiwilig" zu.)

  2. Das Abpinkeln zu Drogentestzwecken kann (ohne Konsequenzen) verweigert werden.

  3. Zur Entnahme einer Blutprobe muss ein Verkehrsdelikt, eine Straftat oder hinreichender Verdacht gegeben sein, dass Du berauscht ein Fahrzeug führst. Die Entnahme muss richterlich angeordnet werden. Sie wird aber nicht bei bloßem Verdacht ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen berauschten Zustand angeordnet.

4.Sofern Du den letzten Joint 11 Tage vor dieser Kontrolle gebarzt hast, musst Du keine Konsequenzen fürchten, wenn keine Abbauprodukte (THC-Metaboliten) im Blut zu finden sind.

  1. Ist der Bluttest negativ, musst Du dafür keine Kosten tragen.

  2. Ein Vorgehen gegen die Beamten ist sinnlos, da Du allen Maßnahmen zugestimmt hast...wenn auch überrumpelt. Überrumpelt wird aber nur derjenige, der sich in seinen Rechten nicht auskennt.