Polizeikontrolle - Geschwindigkeit schätzen ?
Hallo zusammen,
ein Kollege wurde gestern von der Polizei angehalten.
Er kam der Polizei entgegen (Zivilmotorrad) und fuhr recht zügig bei 50 km/h außerorts mit weit über 100 km/h.
Der Polizist drehte um und versuchte ihn in einer links rechts Kurve zu filmen.
Resultat - nicht messbar ! Der Polizist meinte dass er mit 168 Km/h nicht ran kam und meine Geschwindigkeit allerdings durch den Abstand wohl messen/schätzen kann...
Jetzt meine Frage - ist dies möglich? In einer links - rechts - Kurve ohne das die Geschwindigkeit darauf zu sehen ist?
Man konnte nur die gefahrene Geschwindigkeit des Polizisten sehen und wie weit er weg war (ca. 150-250m)
Die geschätzte Strafe soll sich wohl auf 600€, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte belaufen. (plus 600€ wegen grober Fahrlässigkeit?!)
Über Antwort würde ich mich sehr freuen!
9 Antworten
Eine Geschwindigkeitsübertretung kann auch durch Nachfahren bewiesen werden. Dazu braucht man keine Provida- Technik oder einen geeichten Tacho, nicht einmal ein Video.
Es ist also wahrscheinlich das die genannten Folgen hier eintreten können.
Üblicherweise kommt es beim Nachfahren zu einem Toleranzabzug von 20%. Selbst wenn man 30% abzieht bleibt ein Verstoß von rund 50km/h übrig.
Wenn dann nimm dir nen Anwalt wie es dir geraten wurde. Auch wenns nicht direkt gemessen wurde. Wenn der Motorradfahrer selbst mit 150 unterwegs war und dich nicht eingeholt hat und es ne 50er bereich war ist es ziemlich offensichtlich das du viel zu schnell warst. Wärs 100 gewesen wärs einfacher sich dagegen zu verteidigen.
Unter der Voraussetzung das er die Sache gefilmt hat. Natürlich.
Ist aufjedenfall möglich....
Also bei ein Arbeitskollegen ist ziemlich das selbe passiert... Ist an einer Zivilstreife mit knapp 200 kmh vorbei gefahren und da die nicht hinterher kamen wurde die Geschwindigkeit geschätzt.
Ging alles vor Gericht und hat sich alles über knapp Zwei Jahre gezogen.
Am Ende hatte er eine ordentliche Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot und damit ist er noch gut weggekommen.
Aber ohne einer Rechtsschutzversicherung wird es sehr teuer für dich
Hallo Tuvock,
grundsätzlich ist es natürlich so, dass eine Geschwindigkeitsmessung mit technischem Gerät erfolgt. Die Beweisführung ist dann für die Polizei relativ einfach, da sie ja ein Messergebnis haben und dieses belegen können. Klar auch hier gibt es immer wieder Findige, die so ein Ergebnis erfolgreich anfechten, weil irgendwas mit den Geräten nicht gestimmt haben soll. Und da sind wir auch schon beim Thema.
Im ersten Moment steht die Anzeige des Polizisten gegen Dich und das aufgrund seiner Beobachtung, weil die Messung nicht erfolgen konnte. Wahrscheinlich hat er aber einen Film oder Bilder, die seine Behauptung wenigstens teilweise belegen. Du kannst nun gegen die Behauptung vorgehen, dann kommt es am Ende darauf an, ob der Richter den Beweisen und Aussagen des Polizisten folgt, oder nicht. In jedem Fall wäre es ratsam, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen würdest, wenn Du die Strafe nicht einfach akzeptieren möchtest.
Viele Grüße
DatSchoof
PS.: Und wahrscheinlich wäre es gut, wenn niemand diesen Post Dir zuordnen kann. :)
Ist jetzt von dir oder deinem Kollegen die Rede?!
Ja MEIN KOLLEGE;)