Polizei-Warnschuss pflicht vor echtem Schuss?

6 Antworten

Nein, natürlich nicht. Sie müssen sich angemessen verhalten, den Angreifer also mit dem geringsten Mitteleinsatz stoppen, aber es gibt keine Pflicht, genau dieses oder jenes zu tun.

Immer? Nein!

Kurz: Wenn dafür keine Zeit bleibt und der Schusswaffengebrauch in dieser Situation rechtmäßig ist, kann er auch ohne Androhung (z.B. Warnschuss) erfolgen.

Der Schusswaffengebrauch ist eines von mehreren Zwangsmitteln die eingesetzt werden können. Die Anwendung von unmittelbarem Zwang ist gem. §53 HSOG (für Hessen, vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es in jedem Bundesland) grundsätzlich anzudrohen.

Beim Schusswaffengebrauch kann die Androhung mündlich erfolgen oder aber auch durch einen Warnschuss.

Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.

http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para53.htm

Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an. In deinem Fall geht Eigensicherung vor und der Beamte wird den Angreifer kampfunfähig schießen ( nicht ERschießen, bei einem Messer)

Kampfunfähig heißt, es wird so lange geschossen bis der Angriff erkennbar beendet ist. Es wird bei Gefahr für Leib und Leben auf die größte Trefferfläche geschossen --> Torso. Wenn der Angreifer dabei draufgeht - Pech für ihn, er muss ja nicht angreifen. Btw, ein Messer ist auf kurze Entfernungen mindestens so gefährlich wie eine Schusswaffe.

kommt darauf an in welcher lage er ist beim fall wie deiner braucht er keinen warnschuss

immer abhängig von der situation,pflicht ist es nicht