Polizei Unfall bei der EInsatzfahrt?

4 Antworten

Die Polizei will sich ja nicht vor der Schadensregulierung drücken, sondern hat gerade einen höherwertigen Einsatz wahrzunehmen. Der Unfall kann warten, zumal keine Person verletzt wurde.

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

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Zum einen würde sich die Polizei in einem solchen Fall berechtigt entfernen sofern ein dringender Einsatzanlass das an Ort und Stelle bleiben nicht erlaubt. Die nötigen Feststellungen werden von der Polizei dann wie gefordert im Nachhinein ermöglicht. Der betroffene Streifenwagen meldet einen solchen Unfall direkt der Leitstelle und damit ist es dokumentiert. Der betroffene Unfallgegner wird mit höchster wahrscheinlichkeit sowieso in den nächsten Minuten dort anrufen und melden das grade ein Streifenwagen in ihn gerauscht ist und dann einfach weiterfuhr.

Zum anderen lässt sich in dem Video auf das du dich beziehst auch sehen das der verunfallte Streifenwagen 20 Meter weiter stehen bleibt, sich also gar nicht entfernt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zum einen würde sich die Polizei in einem solchen Fall berechtigt entfernen sofern ein dringender Einsatzanlass das an Ort und Stelle bleiben nicht erlaubt.

Gut, das stimmt. Somit hat sich der Fall für das eine Fahrzeug erledigt.

Aber es waren ja mindestens 5 Polizeiautos in der Verfolgungsjagd, somit sehe ich das eigentlich nicht für gegeben. Bei der Feuerwehr ist bei uns die Anweisung ganz klar: Anhalten, kurz zwei Worte wechseln, wenn möglich dann weiter fahren. Niemals einfach weiterfahren, und wenn es nur ein Spiegel ist. Wobei hier klar ist, dass zum Beispiel in einer fehlenden Rettungsgasse oder bei einem Parksünder einfach weiter gefahren wird, das ist dann deren Problem. Unfall wird gemeldet, Anzeige geht gleich mit raus-im Nachhinein. Angehalten wird also nur, wenn es sich um einen Unfall um einen Unfall im fließenden Verkehr handelt, wenn man das so sagen kann.

Zum anderen lässt sich in dem Video auf das du dich beziehst auch sehen das der verunfallte Streifenwagen 20 Meter weiter stehen bleibt

Und dieser Teil war dann wohl in dem Video, welches ich gesehen habe, herausgeschnitten. Das erklärt einiges, denn ich konnte mir das kaum vorstellen, dass so verfahren wird.

Die Polizei wird das Fahrtzeug ja nicht zu 5 Verfolgen weil sie Langeweile haben also gehe ich davon aus das die Polizei in einer Gefahrenabwahr Situation wahr also erstmal das Fahrtzeug stoppen und dann den Unfall aufnehmen

Es geht mir nicht um glauben, es geht um den Rechtsgrundsatz dahinter. Auch geht es mir nicht um die Moral, nach der ist klar, wie zu verfahren ist. Es geht mir wirklich nur um das gesetzliche. Dennoch danke.

Hallo,

doch die "Ausnahme" findet sich im § 142 StGB Absatz 2, Satz 2 und gilt für alle, die im Einsatz zur Rettung von Menschenleben oder Abwehr einer großen Gefahr für Leib und Leben sind und gilt natürlich nur, wenn bei so einem Unfall keine Personen verletzt wurden.

Bei der Polizei wird übrigens generell ein anderes Fahrzeug zur Unfallaufnahme gesandt.

Bei der Polizei wird übrigens generell ein anderes Fahrzeug zur Unfallaufnahme gesandt.

Das ist mir bekannt.

doch die "Ausnahme" findet sich im § 142 StGB Absatz 2, Satz 2 und gilt für alle, die im Einsatz zur Rettung von Menschenleben oder Abwehr einer großen Gefahr für Leib und Leben sind

Das stimmt. Nur kann man das begründen, wenn 5 andere Fahrzeuge dem Transporter hinterherfahren? Meiner Meinung nach geht das nicht. Und wie ich gelernt habe, hat dieses Polizeifahrzeug doch noch 20 Meter weiter angehalten, das war leider auf dem Video nicht zu sehen, da es geschnitten war. Es hätte mich in dem Sachverhalt sehr verwundert, wären die einfach weiter gefahren...

@roboboy

Ja das kann man, denn was ist wohl höherrangiges Rechtsgut ?

-das Überleben eines (oder mehrere) Menschen

-oder ein reiner Sachschaden

@OlafausNRW

Ja das kann man, denn was ist wohl höherrangiges Rechtsgut ?

-das Überleben eines (oder mehrere) Menschen

Wenn 5 andere Einsatzfahrzeuge da sind, ist die weitere Verfolgung des Täters gewährleistet. Das können die nicht anbringen. Deshalb haben sie auch angehalten, wie ich gelernt habe-von daher alles gut.

@roboboy

Wobei solche Entscheidungen immer die Leitstelle trifft, da sitzt nämlich ein "Lametta-Hengst" der das auf seine Kappe nimmt.Bei bestimmten Einsatzlagen kann da sogar der PP bzw. bei den KPB in NRW der Landrat persönlich zugegen sein.Übrigens neben der Personaleinsparung auch einer der Gründe, warum man immer mehr zur "INTEGRIERTEN Leitstelle" übergeht.Dadurch hat man Führunsgkräfte wor Ort und die wiederum haben ja den "Direkten Draht" zur Landesregierung.

Aus dem Katastrophenwinter 78/79 hat man Lehren gezogen und nun wird an der großen Notfallplanung immer weiter gefeilt.