Polizei Kontrolle durch schnelles Anfahren?

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Tatsächlich kann die Polizei solch eine Fahrweise bestrafen.


§ 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

  (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.  


Das kostet zwar nur 10€ bzw. 20€, man sollte es aber vermeiden die Polizei durch solche Kleinigkeiten auf sich aufmerksam zu machen...

 

http://www.gesetze.juris.de/stvo/__30.html

 

 

 

Hier wird ziemlich viel Theorie bemüht, finde ich...

Prinzipiell kann man wegen Lärmbelästigung udn umweltschädlichem Verhalten ein Verwarngeld bezahlen, richtig.

Aber wenn wir mal ehrlich sind: Ich kenne keinen einzigen Polizisten, der wegen solchem "Kleinkram" den Kartenleser zückt. Wenn dein Kumpel sein Fahrzeug malträtieren möchte, soll er das tun. Solange er bei 50 km/h aufhört Gas zu geben ist alles in Ordnung. Man könnte ihn allerdings anhalten, kontrollieren und ihm bei der Gelegenheit ins Gebet nehmen. Zahlen wird er höchstwahrscheinlich nichts.

Würde jeder, der schnell beschleunigt, zahlen müssen, hätten die Fahrer von hochmotorisierten Fahrzeugen (Porsche, große BMW/Audi/MB) tatsächlich ein Problem - die kassiert nämlich auch keiner ab wenn sie mit ihren 300 PS aufs Gas treten...

halte ich für eine sehr akademische betrachtung. wir haben ja schon viele merkwürdige polizisten, aber so abgedreht stelle ich mir keinen vor.

ich habe jedenfalls noch nie durch schnelles anfahren probleme bekommen. strafzettel für nen kick-down an der ampel,*zzzz

wir haben ja gerade zuwenig ampeldurchsatz, weil die leute beim anfahren pennen. da werden die froh sein, wenn einer die penner mitzieht beim anfahren.

annokrat

verboten ist es nicht, aber die polizei kann euch schon verwarnen wegen lärmbelästigung.  der umwelt schadet das übrigens auch

wenn es nicht verboten wäre, könnte die Polizei ihn auch nicht verwarnen

ja das kann eine Strafe mit sich ziehen. Das müßte er aber wissen, wenn er gerade seinen Führerschein gemacht hat! Umweltschädliches Verhalten ist eine Ordnungswidrigkeit genauso wie unnötigen Lärm zu produzieren

:-) Definitionssache