Polizei hat Fehler im Sicherstellungsprotokll was tun?

5 Antworten

Jede Aussage wird gegen Dich verwendet, auch wenn Du Deine Aussage nicht vor dem Richter wiederholst. Wenn Du informationen gibt, erhärtet sich der Anfangsverdacht und es gibt neue Ermittlungsansätze, die zu weiteren Beweisen gegen Dich führen können. Es wird dann schlimmer, nicht besser für Dich.

Wenn jetzt aber der Nachweis der Substanzen als Beweis nicht strafrechtlich sicher bewiesen werden kann, weil Du falsch geglaubst hast Puderzucker gehabt zu haben und man im Labor Kandiszucker geprüft hat. Was soll man dann glauben? Ist die Probe vertauscht worden? Das kann auch der Richter nicht wissen.

Freispruch aus Mangel an Beweisen, ist da wohl die logische Konsequenz.

Dann aber wird Dir der Richter sagen, er will Dich nie wieder vor Gericht sehen.

Darum hast du die Kopie. Geh hin, das kannst du auch heute tun, uns stellt das klar. Oder schreib einen Einspruch.

Wobei ich nicht verstehe, worum es da genau gehen soll. Wenn es Substanzen A und B gab, werden ja auch beide beschlagnahmt wordem sein.

Gruß S.

Unsinn, wenn es zum Prozess kommt braucht der einen Anwalt.

Die Regel heißt doch, nicht der Polzei zu sprechen.

Du kannst später noch darauf hinweisen. Allerdings wird es der Polizei selbst auch auffallen, da das Zeug ohnehin im Labor untersucht wird.

Gehe hin zur Polizei und kläre das dort, denn nur dort kannst du das auch machen. Hier das zu posten bringt dir nichts.

Ich bin in der Hoffnung es kennt sich jemand besser aus als ich oder hatte so ein Problem schon mal und würde seine Erfahrungen/Wissen mit mir teilen

@L3noX

Meistens bekommst Du schlechte Ratschläge und ganz schlechte Antworten bei GF.

Wenn die Substanz beschlagnahmt wurde, dann liegt wohl die Substanz "A" bei der Polizei und nicht die im Protokoll "B" beschriebene. Also gehe zur Polizei und regle das.