Polizei gegen Eintragung vom TüV (Dekra)?

4 Antworten

Dann warst du entweder zu tief unterwegs und/oder deine Reifen sind schon im Radkasten aufgesessen...

Ja, das darf die Polizei.

Die zieht hier in Ulm auch mindestens einmal im Monat gut ein dutzend Fahrzeuge aus dem Verkehr unter anderem wegen solchen Dingen wie du hier beschreibst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das geht.

es ist zu überprüfen, ob die Änderungsabnahme des TÜV/DEKRA überhaupt noch dem derzeitigen Zustand entspricht.

Gerade Gewindefahrwerke werden nach der Abnahme durch den Ingenieur gerne nochmal tiefer gedreht. Auch beliebt, erst die breiten Räder eintragen lassen, später das Fahrwerk und dnan behaupten es wäre beises zusammen abgenommen worden.

Das läßt sich allerdings auch nachvollziehen, weil in der Änderungsabnahme die vorangegangenen Änderungsabnahmen, die dabei berücksichtigt worden sind aufgeführt sein müssen.


Sie können es anzweifeln müssen es dir jedoch nachweißen, dass die Eintragung unzulässig ist.

Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei dein Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Ein Bußgeld kann jedoch nicht rechtens sein, wenn der TÜV das Fahrzeug abgenommen hat.