Polizei Äußerungsbogen - Soll ich meine Schuld zugeben oder nicht? (Sachschaden, Baum)

8 Antworten

Hallo boba1987,

Du kannst Dich zur Sache äußern und das Schreiben was Du hier geschrieben hast. Ob das hilft ist natürlich fraglich, denn der § 1 der StVO sagt folgendes aus:


§ 1 StVO - Grundregeln

(1)Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2)Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Du hast bei dem Unfall aber ohne Frage den Baum geschädigt. Und gem. dem zweiten Absatz musst Du Dich jederzeit so verhalten, dass Du eben keinen anderen Schädigst.

Aber wie gesagt, Du kannst Dich zur Sache äußern und mit etwas Glück wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Du kannst den Verstoß aber auch zugeben und wirst dann in absehbarer Zeit (gem. bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog) folgenden Bußgeldbescheid bekommen:


Tatbestandsnummer: 101000

Tatvorwurf: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein


Zu den 35,00 Euro Verwarnungsgeld können noch einmal 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren hinzukommen. Diese müssen aber bei Verwarnungsgeldern nicht zwingend anfallen.

Da es außer dem Verwarnungsgeld von 35,00 Euro keine punkte in Flensburg, noch ein Fahrverbot, noch andere Auswirkungen auf den Führerschein hat, brauchst Du Dir also keine großen Sorgen machen, das da wer weiß was für Folgen auf Dich zukommen.

Schöne Grüße

TheGrow

Ich bin auch mal einem Reh ausgewichen und habe einen Vorwegweiser umgefahren. Habe das auch so angegeben. Keine Kollision mit dem Reh, keine Zeugen, nur meine Aussage. Ich habe das so angegeben und brauchte die 35 EUR nicht zu zahlen. "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) Man wird Dir auch nicht das Gegenteil beweisen können, also mach deine Äußerung und geben den Schadenhergang so wieder, mehr als 63,50 EUR hast Du eh nicht zu verlieren.

Also die Polizei weiß, dass Bürger sich in solchen Situationen selbst beschuldigen, weil sie denken, so eine geringere Strafe zu bekommen. Das ist natürlich schwachsinn :D

An deiner Stelle würde ich mich dazu einfach nicht äußern. Das ist dein Recht und du solltest davon auch Gebrauch machen. Sollen sie doch selber rausfinden, was wie auch immer passiert ist.

Du weißt nicht, was sie für beweise haben. Wenn sie einen Zeugen haben, siehts schlecht für dich aus. Ansonsten wird es für die Staatsanwaltschaft schwer, dir etwas konkretes naschzuweisen. Naja...mach dir einfach kein Stress. Du bist deutscher Staatsbürger. Du hast Rechte. Du brauchst keine Angst haben. Du hast niemanden verletzt. DU BIST NICHT VERLETZT (hört sich zumindest so an) Und 49 StVO sind glaube ich Ordnungswidrigkeiten...also nichts weltbewegendes...

Also die Polizei weiß, dass Bürger sich in solchen Situationen selbst beschuldigen, weil sie denken, so eine geringere Strafe zu bekommen.

Ob man sich äußert oder nicht, ob man die Tat zugibt hat keinerlei Einfluss auf die Höhe des Verwarnungsgeld. Für den Verstoß sind 35,00 Euro Verwarnungsgeld (kein Bußgeld) vorgesehen.

Ansonsten wird es für die Staatsanwaltschaft schwer, dir etwas konkretes naschzuweisen

Was hat denn die Staatsanwaltschaft damit zu tun? Wir reden hier von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht von einem Strafverfahren.

Ja klar. Auch wenn man etwas verschuldet, immer erstmal alles versuchen abzubügeln, immer nicht äußern, niemals einräumen, ist ja das Recht.

Klar. Man stellt was an und hinterher will man sich rausbrunsen mit aller Macht.

Wie wärs mal, gesellschaftlich gesehen, mit nur einem kleinen bischen Ehrlichkeit - nur ein bischen? Zu dem stehen, was man tut?

Geht gar nicht, gell? Aua aua aua......

Das mit dem Hund interessiert verkehrsrechtlich erstmal niemanden.

Meinst Du, Du weichst einem Hund aus und das reicht dann als Entschuldigung? Eben nicht, da wird deswegen noch lange nichts anderes draus.

Stünde da ein Mensch, wäre der am Unfall schuld, weil man fährt nicht auf einen Mensch. niemals. Aber ein Hund ist erstmal eine Sache und für eine Sache, welche beim Aufprall Deines Fahrzeuges den Kürzeren zieht, verlässt man nicht die Fahrbahn. Wenn da ein Container aus heiterem Himmel plötzlich vor Dir auf die Straße kracht oder eine Mauer aus dem Boden wächst, dann ja, dann würdest Du den Kürzeren ziehen, ansonsten nicht.

Haftungsrechtlich kann man seinen Halter wohl verantwortlich machen, ok, da wird es interessant, aber verkehrsrechtlich nicht.

Du - Fahrbahn verlassen - Baum - dawedder - erledigt. Soweit zum Verstoß, kostet nicht viel, ein paar kleine Euronen und ist erledigt. Zahlst halt 35 Euro und gut ist.

Und wenn Du einem Hund ausgewichen bist, warum schreibst Du das nicht rein? Auf diese Weise sieht man wie es war, musst trotzdem zahlen, aber immerhin ist es aktenkundig.

Sollte Dir eines schönen Tages der Halter über den Weg laufen, kannst Du auf diese Angaben verweisen.

Dass Du jedoch auf den Baum geknallt bist, daran ändert sich erstmal nichts und wenn es so war, warum nicht einräumen?

Und für die Zukunft, bitte genau überlegen. Also, was machst Du, wenn ein Kleintier vor Dich hin auf die Fahrbahn rennt?

NIEMALS! ausweichen tun, nie und nimmer und auf gar keinen Fall. Wenn Du das Tier dafür überfährst, egal, Ausweichen ist nicht!

Volle Kanne in die Eisen, klar, alles was die Beinmuskulatur hergibt ab aufs Bremspedal, aber stur deinem Fahrstreifen gefolgt, denn das mit dem Baum ist wohl nochmal glimpflich ausgegangen. Es gibt Leute, die gehen satt drauf bei so einem Stunt und es lohnt wohl nicht wirklich, für ein Tier das eigene Leben zu verlieren, oder auch nur zu riskieren, oder?

Gib es zu! Geh zur Polizei und beschreibe den Unfall sachlich und detailliert ! Sonst könntest du eine höhere Geldstrafe bekommen. Wenn du zugibst musst du vermutlich was bezahlen und gut. Dann hast du das hinter dir und die Sache ist gegessen. Du riskierst zu viel wenn du nichts sagst. Viel glück, lg alaska