Polen EU Führerschein. Welche Fahrschule ist seriös? Bitte antworten aus eigener Erfahrung?
Hallo, ich habe in Deutschland die Auflage einer MPU bekommen, da es für mich keine Option ist diese MPU zu absolvieren bin ich auf der Suche nach anderen Möglichkeiten auf den EU Führerschein gestoßen. Es ist machbar und legal meine Frage wäre jetzt.. wer hat den EU Führerschein in Polen gemacht ? Könnt ihr mir eine seriöse Fahrschule empfehlen? Ich würde mich über ein paar Antworten Freuen
Bitte keine Moralpredigt ich weiß das es legal und machbar ist.
7 Antworten
Nicht ganz so einfach und problemlos, wie es in den "Angebotsseiten" dargestellt wird...
Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins
Dies gilt allerdings laut dem Europäischen Gerichtshof allerdings nur dann, wenn eine verhängte Sperrfrist bereits vor dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis bereits abgelaufen gewesen ist. Darüber hinaus muss er bei Erteilung des EU-Führerscheins in dem jeweiligen Land seit mindestens 185 Tagen seinen Wohnsitz mit gültiger Meldeanschrift gehabt haben.
Betroffene Autofahrer sollten hierbei vorsichtig sein. Wenn sie nicht alle Voraussetzungen penibel erfüllen, müssen sie mit ärgerlichen Konsequenzen rechnen. Sie gehen dann vor allem das Risiko ein, dass sie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafrechtlich verfolgt werden.
Bei Scheinwohnsitz im Ausland drohen unangenehme Konsequenzen
In diesem Zusammenhang muss vor allem vor manchen Agenturen gewarnt werden, die lediglich bei der Beschaffung eines Scheinwohnsitzes in dem betreffenden EU- Land behilflich sind. Diese werben vor allem bei Google damit, dass Autofahrer die MPU mit dem Erwerb eines Führerscheins etwa in Polen oder Tschechien umgehen können. Zielgruppe sind dabei vor allem Fahrer, die ihren deutschen Führerschein wegen Alkohol und Drogen am Steuer verloren haben.
Nein, es geht um deutsche Gesetze. Wenn Du in Polen fahren darfst, kann Dir man hier in Deutschland trotzdem verbieten hier zu fahren.
Wir kennen Deinen Fall nicht genau, es sieht aber aus, dass Du Fehler machen willst, die teuer werden.
Ich kenne keine Fahrschule in Polen und kann dir deshalb deine Frage nicht beantworten.
Du könntest aber mal googeln um Fahrschuladressen in Polen zu finden und dort anfragen, ob die das anbieten.
Offenbar bist du dir sehr sicher, dass du in Polen einen Führerschein machen kannst um damit einer MPU in Deutschland aus dem Wege zu gehen.
Einige User haben dir bereits geantwortet, auf was man unbedingt achten muss.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst und in Polen einen Führerschein machst, heisst das immer noch nicht, dass du damit in Deutschland fahren darfst..
Hier kommt dann EU Recht it ins Spiel.
Mach den Führerschein in Polen, fahre damit in Deutschland. Gerätst du in eine Polizeikontrolle, bei uns, dann viel, viel Glück.
Man kann sich eine Scheinadresse in Polen besorgen. Vieles ist möglich gegen Geld. Wenn du einen Arbeitsplatz hier in Deutschland hast, ist leicht zu überprüfen, ob du wegen eines Wohnsitzes die 185 Tage an deinem Arbeitsplatz gefehlt hast.
Mach deinen Fphrerschin Polen und freue dich auf mögliche Überraschungen bei uns.
Warum soll das denn keine Option sein? Das wäre der einzige Weg auf dauer und ruhigen Gewissens seine Runden zu drehen. Wenn ich mich nicht Irre darf man mit einem EU-Führerschein an seinem Wohnsitz, wo vorher zum Beispiel ein Fahrverbot ausgesprochen, oder aus anderen Gründen entzogen wurde auch nicht fahren darf. Zumindest interpretiere ich den Text so. Habe ihn dir unten mal Kopiert.
Hier der entsprechende Wortlaut nach Paragraph 28 der FeV.
Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,
Solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder aus anderen Gründen in Verwahrung genommen ist.
Das Verbot bezieht sich auf die Zeit in der man eine Sperrfrist hat. Ist diese abgelaufen und die Wohnsitzregel von 185 Tagen erfüllt ist er gültig.
So besonders Hilfreich finde ich den Link nun auch wieder nicht. Im Falle eines Unfalls wäre mir das irgendwie alles zu wage. Wenn es nicht zu dieser Rechtssicherheit kommt weil unter Umständen dieses erstellte Gutachten zum Beispiel nicht Anerkannt, oder sie dir Trotzdem noch ein Verfahren ans Bein hängen nützt dir das auch nicht viel. Ich will dir ja nix und ich winke auch nicht mit dem Oberlehrerzeigefinger, aber warum ist denn nun die MPU keine Option? Zu meiner Schande muss ich gestehen das ich auch vor vielen vielen Jahren eine machen musste, was aber nichts mit Drogen und oder Alkohol zu tun hatte. So schwer wie es vorher alle gesagt haben war es gar nicht. Mal abgesehen von den Kosten....
Dem steht aber ein Urteil des EuGH nachdem diese Praxis übrigens schon vor 7 1/2 Jahren verboten wurde:
Damit die Fahrerlaubnis erneut entzogen werden bzw die Nutzung untersagt werden kann braucht es einen erneuten Grund wie z.b. die erneute Trunkenheitsfahrt in dem verlinkten Fall:
Dem Allgäuer Kläger hilft das Urteil des Europäischen Gerichtshofs allerdings auch nicht weiter: Nach Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis ist er im Inland wieder mit einer Trunkenheitsfahrt auffällig geworden. Das zuständige deutsche Amtsgericht hat ihm die tschechische Fahrerlaubnis für den Bereich des Bundesgebietes mittlerweile entzogen.
Zudem stellst du die formale Abfolge hier total falsch dar eine Nutzungsuntersagung ist in jedem Fall ein Verwaltungsakt, der ausgesprochen werden muss und nichts was automatisch bestehen kann.
Selbst wenn es das EuGH Urteil also nicht gäbe könnte der Staat erst dann ein Strafverfahren eröffnen, wenn er die Nutzungsuntersagung zuvor explizit im Einzelfall ausgesprochen hat.
Es ist machbar und legal
Ja schon, allerdings nicht so, wie Du Dir das denkst.
Erstens musst Du das Wohnortprinzip einhalten.
Das bedeutet, Du musst Deinen Lebensmittelpunkt an mindestens 185 in Polen haben. Mit Lebensmittelpunkt ist gemeint, dass Du dort wohnst, Dich also mehr als 6 Monate in Polen aufhältst. Einfach nur die Fahrschule zu machen, funktioniert also nicht, die polnischen Behörden dürfen Dir so keine Fahrerlaubnis erteilen. Das ist EU-Recht.
Was aber sehr viel schwerwiegender ist:
Hast Du dann diese Fahrerlaubnis, darfst Du in Deutschland nicht damit fahren.
Eine ausländische Fahrerlaubnis muss von Deutschland zwar anerkannt werden, da Du Dich hier aber einer MPU gegenüber siehst, besteht dafür eine Nutzungsuntersagung.
Du darfst also überall fahren, wo die polnische FE anerkannt wird, nur nicht in Deutschland. Machst Du das doch, hast Du ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis am Hals.
Hast Du dann diese Fahrerlaubnis, darfst Du in Deutschland nicht damit fahren.
Dem steht aber ein Urteil des EuGH nachdem diese Praxis übrigens schon vor 7 1/2 Jahren verboten wurde:
Damit die Fahrerlaubnis erneut entzogen werden bzw die Nutzung untersagt werden kann braucht es einen erneuten Grund wie z.b. die erneute Trunkenheitsfahrt in dem verlinkten Fall:
Dem Allgäuer Kläger hilft das Urteil des Europäischen Gerichtshofs allerdings auch nicht weiter: Nach Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis ist er im Inland wieder mit einer Trunkenheitsfahrt auffällig geworden. Das zuständige deutsche Amtsgericht hat ihm die tschechische Fahrerlaubnis für den Bereich des Bundesgebietes mittlerweile entzogen.
Zudem stellst du die formale Abfolge hier total falsch dar eine Nutzungsuntersagung ist in jedem Fall ein Verwaltungsakt, der ausgesprochen werden muss und nichts was automatisch bestehen kann.
Selbst wenn es das EuGH Urteil also nicht gäbe könnte der Staat erst dann ein Strafverfahren eröffnen, wenn er die Nutzungsuntersagung zuvor explizit im Einzelfall ausgesprochen hat.
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Es gibt einige, teilweise recht widersprüchliche Urteile zum Thema.
Das hier, steht Deinem Link entgegen:
Ferner sei in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.11.2008, Rechtssache: C-1/07 verwiesen. Nach diesem Urteil muss ein Nutzungsstaat EU-Führerscheine nicht anerkennen, die im Ausstellerstaat erworben wurden, um ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug im Nutzungsstaat zu umgehen. Dies gilt auch, wenn der EU-Führerschein im Ausstellerstaat während einer Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug im Nutzungsstaat erworben wurde. https://www.rakotz.de/artikel/eu-fuehrerschein-nutzungsuntersagung-in-deutschland_27/
Oder:
Wenn nämlich nach den deutschen Führerscheinvorschriften der Neuerwerb einer Fahrerlaubnis nach Entziehung nur dann erfolgen darf, wenn der Bewerber zuvor seine charakterliche Fahreignung durch ein positives Gutachten auf Grund einer psychologisch-medizinischen Untersuchung (MPU, Fahreignungsgutachten) durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung nachgewiesen hat, dann verlangen die deutschen Führerscheinstellen auch beim Vorliegen einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsland der EU, dass noch ein positives Gutachten beigebracht wird, um die EU-Fahrerlaubnis im Inland weiterhin benutzen zu dürfen. Erfolgt dies nicht, so wird dem Inhaber der EU-Fahrerlaubnis untersagt, von dieser im Inland Gebrauch zu machen
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_02_03.html
Oder:
Wer sich allein aus dem Grund einen tschechischen oder polnischen Führerschein besorgt, um der MPU in Deutschland aus dem Weg zu gehen, der muss aufpassen, dass er nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft wird. Ist in Deutschland noch eine Sperre verhängt, ist der ausländische EU-Führerschein ohnehin nicht gültig.
Auch danach gilt der Führerschein nur, wenn die Person wirklich einen Wohnsitz im entsprechenden EU-Land hat(te). Ein „Scheinwohnsitz“ in einem Hotel nahe der deutschen Grenze fällt natürlich schnell auf und die Behörden schauen bei ausländischen Führerscheinen mittlerweile ganz genau hin.
Ohnehin ist das Absolvieren der MPU, sogar mit professioneller MPU Vorbereitung im Vorfeld, immer noch billiger als ein EU-Führerschein bei einem der vielen Anbieter aus dem Internet. Spätestens wenn man ihnen bei einer Verkehrskontrolle mitteilt, dass der EU-Führerschein ungültig ist und nun ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht, ärgern sich die meisten Autofahrer, dass sie nicht den legalen Weg der MPU gegangen sind. https://www.diempuberater.de/mpu-umgehen-mit-eu-fuehrerschein/
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Auf den Seiten der Fahrerlaubnisanbieter im Ausland wird natürlich etwas anderes verbreitet, das Problem überhaupt nicht erwähnt oder völlig verharmlost.
Ist ja auch logisch, die verdienen ihr Geld genau damit und wollen natürlich ihr Geschäftsmodell nicht zerstören.
Eine Sperrfrist oder Fahrverbot kann man mithilfe dieses Urteil auch nicht umgehen das wirkt erst wenn diese Dinge abgelaufen sind umgehen kann man damit rein die mögliche MPU danach.
Dass ein mitteilen eines Strafverfahrens aus heiterem Himmel bei einer Verkehrskontrolle nicht zulässig ist hatte ich ja bereits geschrieben, die Nutzungsuntersagung ist ein Verwaltungsakt, der explizit ausgeführt werden muss.
Sollte die deutsche Führerscheinstelle versuchen diese entgegen gültigen Europarechts ohne erneuten Vorfall auszusprechen muss man natürlich fristgerecht widersprechen.
Es mag durchaus sein, dass einige Führerscheinstellen nach dem Motto "Wir machen es dem so schwer wie möglich damit durchzukommen" vorgehen aber das ändert nichts daran, dass der EuGH Fakten geschaffen hat mit denen sich eine MPU legal umgehen lässt.
Crack das stimmt nicht, ich habe seit 2013 einen polnischen FS und fahre damit seitdem in Deutschland. Ich kam bisher 3 mal in eine Polizeikontrolle. Bei der ersten und dritten Kontrolle durfte ich weiter fahren, die Cops haben mich einmal sogar noch angeschoben weil mein Auto nicht mehr starten wollte. Bei der zweiten sah es anders aus, da wurde mir von unkompetenten und unwissenden Beamten das weiter Fahren untersagt und mir wurde fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen und zur Anzeige gebracht. Ich zog einen Anwalt hinzu, der lediglich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft aufsetzte in dem er eine Einstellung forderte. Das Gericht gab dem statt, und stellte das Verfahren ein. Da ich alle Richtlinien eingehalten habe, ist die Gültigkeit anzuerkennen und ich darf in Deutschland fahren. Die Kosten für den Anwalt die mir durch diese unnötige Aktion entstanden sind, sind trotzdem an mir hängen geblieben.
Es kann sein das ich dann ein Strafverfahren am Hals habe jedoch wird diese nach einem Anwaltbesuch fallen gelassen und der Führerschein wieder ausgehändigt. Vorraussetzung dafür ist das der Führerschein ganz legal und rechtlich korrekt erworben wurde.
es legal und machbar ist.
Du gibst viel Kohle aus und darfst trotzdem nicht in Deutschland fahren. Und wenn Du doch fährst, begehst Du eine Straftat. Wo soll der Vorteil liegen?
Seit einem Urteil des EuGH von 2012 ist es eben doch möglich auf diesem Weg eine MPU zu umgehen:
Was natürlich nicht heißt, dass das sinnvoll wäre da bei korrekter Einhaltung des Wohnortprinzips auch deutlich teurer sein dürfte als eine MPU aber dennoch ist es möglich.
Da mir das alles bewusst ist Frage ich nach einer seriösen Fahrschule. Wenn die Fahrschule seriös ist und alles nach dem Rechten läuft wird es keine Probleme geben. Danke trotzdem für die Antwort.